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Das Europäische Parlament und der Rat haben heute (Mittwoch) eine vorläufige Einigung über das von der Europäischen Kommission im Mai 2018 vorgeschlagene Programm „Justiz“ für die Jahre 2021-2027 erzielt. „Ich begrüße die heutige Einigung über dieses wichtige Programm“, so EU-Justizkommissarin Věra Jourová. „Zu viele Menschen in Europa vertrauen nicht in unsere Justizsysteme oder beschweren sich über deren Qualität. Wir wollen dort investieren, wo unsere Prioritäten liegen, d.h. Richterschaft und Staatsanwaltschaft unterstützen, den Einsatz von Technologie fördern und damit letzten Endes das Vertrauen der Bürger in die Justizsysteme und auch das Vertrauen der Mitgliedstaaten untereinander stärken.“
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Die von der Kommission im Juli 2018 eingesetzte Technische Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen bittet um Rückmeldung zu ihren Empfehlungen für einen neuen Standard für grüne Anleihen. Im Rahmen des Aktionsplans der Kommission zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums hat die Expertengruppe heute (Mittwoch) ihren vorläufigen Entwurf veröffentlicht, wie ein solcher EU-Standard für grüne Anleihen (EU Green Bonds) aussehen könnte. Ziel ist es, erhebliche Investitionen für Klima- und Umweltschutz zu mobilisieren, indem ein EU-Kennzeichen entwickelt wird, das Hindernisse für die Entwicklung des Marktes für grüne Anleihen beseitigt.
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Die Europäische Kommission hat für Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften Geldbußen in Höhe von insgesamt 368 Millionen Euro gegen die Autozulieferer Autoliv und TRW verhängt. Takata wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen als Kronzeuge die Kommission von den Kartellen in Kenntnis gesetzt hatte. Die Unternehmen beteiligten sich an zwei Kartellen. Betroffene Produktmärkte waren die Märkte für Sicherheitsgurte, Luftkissen (Airbags) und Steuerräder zur Belieferung an die Automobilhersteller Volkswagen und BMW. Alle drei Anbieter räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten dem Vergleich zu.
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Die Europäische Union wird ab diesem April Direktinvestitionen aus Drittländern besser überprüfen können. Die EU-Mitgliedstaaten haben heute (Dienstag) ihre Zustimmung zu dem von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im September 2017 vorgelegten Vorschlag erteilt. „Die heutige Entscheidung ist ein Beweis dafür, dass die EU in der Lage ist, schnell zu handeln, wenn strategische Interessen unserer Bürger und der Wirtschaft auf dem Spiel stehen“, sagte Juncker zu dem Beschluss. „Ich habe mich verpflichtet, für ein Europa zu arbeiten, das schützt, im Handel wie in anderen Bereichen. Mit dieser neuen Gesetzgebung erfüllen wir einen zentralen Teil unseres Versprechens“, so Juncker weiter.