05.03.2019 Brüssel. Die Europäische Union wird ab diesem April Direktinvestitionen aus Drittländern besser überprüfen können. Die EU-Mitgliedstaaten haben heute (Dienstag) ihre Zustimmung zu dem von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im September 2017 vorgelegten Vorschlag erteilt. „Die heutige Entscheidung ist ein Beweis dafür, dass die EU in der Lage ist, schnell zu handeln, wenn strategische Interessen unserer Bürger und der Wirtschaft auf dem Spiel stehen“, sagte Juncker zu dem Beschluss. „Ich habe mich verpflichtet, für ein Europa zu arbeiten, das schützt, im Handel wie in anderen Bereichen. Mit dieser neuen Gesetzgebung erfüllen wir einen zentralen Teil unseres Versprechens“, so Juncker weiter.
Dies ist das erste Mal, dass die EU sich einen so umfassenden Rahmen gibt, während ihre wichtigsten Handelspartner und einige Mitgliedstaaten bereits über vergleichbare Vorschriften verfügen. Handelskommissarin Cecilia Malmström begrüßte ebenfalls die Entscheidung: „Ich freue mich über die heutige Entscheidung des Rats. Die EU profitiert viel von ausländischen Investitionen und sie spielen eine entscheidende Rolle für unsere Volkswirtschaften. In jüngster Zeit haben wir jedoch einen Anstieg der Investitionen in unseren strategischen Bereichen festgestellt, was zu einer gesunden öffentlichen Debatte über dieses Thema geführt hat. Mit dem neuen Rahmen sind wir in einer viel besseren Position, um ausländische Investitionen zu überwachen und unsere Interessen zu wahren. Ich freue mich nun auf eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um diese neuen Rechtsvorschriften wirksam umzusetzen.“
Mit der heutigen Zustimmung ist nun der letzte Schritt zur Umsetzung in EU-Recht vollzogen. Das Europäische Parlament hatte bereits am 14. Februar dem Vorschlag zugestimmt.
Mit dem neuen Rahmen
– wird ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken in Bezug auf bestimmte Investitionen zu äußern;
– kann die Kommission Stellung nehmen, wenn eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat bedroht oder wenn eine Investition ein für die gesamte EU bedeutendes Projekt oder Programm untergraben könnte, etwa Horizont 2020 oder Galileo;
– wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich Überprüfung von Investitionen gefördert, was auch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über Fragen von gemeinsamem Interesse umfasst;
– werden bestimmte Anforderungen für Mitgliedstaaten festgelegt, die auf nationaler Ebene einen Überprüfungsmechanismus beibehalten oder einführen wollen. Die Mitgliedstaaten haben auch das letzte Wort bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt werden soll;
– wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, innerhalb kurzer, unternehmensfreundlicher Fristen und unter Einhaltung strenger Vertraulichkeitsanforderungen agieren zu können.
Die EU verfügt über eine der weltweit offensten Investitionsregelungen, wie die OECD mit ihrem Index zu Investitionshindernissen (Restrictiveness Index) bestätigt hat. Die EU ist das wichtigste Ziel für ausländische Direktinvestitionen in der Welt: Die bestehenden Direktinvestitionen von Drittland-Investoren in der EU beliefen sich Ende 2017 auf 6295 Mrd. Euro.
Links zum Thema:
Foreign Investment Screening: new European framework to enter into force in April 2019
Presseinformation der EU-Kommission vom 05.03.2019.
Faktenblatt zum Investement Screening
Die Investitionspolitik der EU
Die Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.