06.03.2019 Brüssel/Straßburg – Der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit soll sicherstellen, dass mehr Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen zugänglich sind.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmen über eine mit dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit ab. Die neuen Regeln sind ein Schritt in Richtung eines gerechteren und inklusiveren Europas und sollen das tägliche Leben älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen in der gesamten Europäischen Union verbessern.

Maßnahmen der EU für bessere Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen

Mehr als 80 Millionen Menschen in der EU haben eine Behinderung und viele von ihnen haben Schwierigkeiten bei der Verwendung von Alltagsprodukten wie Smartphones, Computern und E-Books, sowie bei wesentlichen Dienstleistungen, wie beispielsweise dem Bedienen von Fahrkartenautomaten oder Geldautomaten. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) verpflichtet die EU und die Mitgliedstaaten, die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Es sind Maßnahmen der EU erforderlich, um gemeinsame Anforderungen an die Barrierefreiheit von wichtigen Produkten und Dienstleistungen auf EU-Ebene festzulegen.

Die neuen Vorschriften sollen Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen in ganz Europa in Hinblick auf eine gleichberechtigte und aktive Teilhabe in der Gesellschaft unterstützen. Gleichzeitig sollen sie Unternehmen dazu anregen, Innovationen für barrierefreihe Produkte und Dienstleistungen zu fördern.

Gemeinsame Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte & Dienstleistungen, wie:
  • Fahrausweisautomaten und Check-in Automaten
  • Geldautomaten und Zahlungsterminals
  • PCs und Betriebssysteme
  • Smartphones, Tablets und TV-Geräte
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten, E-Books
  • E-Commerce-Dienstleistungen
  • bestimmte Elemente von Personenbeförderungsdiensten
  • elektronische Kommunikation einschließlich der Notrufnummer 112

Chancen für Unternehmen und Verbraucher

Gemeinsame EU-Maßnahmen sollen verhindern, dass Mitgliedstaaten unterschiedliche Gesetze beschließen, und dazu beitragen, eine Fragmentierung des EU-Marktes zu vermeiden, indem es künftig für Unternehmen einfacher und attraktiver wird, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union und im Ausland zu verkaufen.

Die neuen Vorschriften sollen den Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsteilnehmern und den freien Verkehr barrierefreier Produkte und Dienstleistungen fördern. Es wird erwartet, dass so die Auswahl erweitert und die Kosten für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen für die Verbraucher gesenkt werden. Dadurch wird die Autonomie von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen verbessert, was sich wiederum, langfristig gesehen, positiv auf die öffentlichen Haushalte auswirken könnte.

Für einige Kleinstunternehmen würden aufgrund ihrer Größe und begrenzten Ressourcen Ausnahmeregelungen gelten. Sie werden jedoch dazu aufgefordert, Produkte herzustellen und zu vertreiben bzw. Dienstleistungen zu erbringen, die den Anforderungen der neuen Vorschriften zur Barrierefreiheit entsprechen. Die Mitgliedstaaten müssen den Kleinstunternehmen Leitlinien vorgeben, um die Umsetzung der Rechtsvorschriften zu erleichtern.

 

Nächste Schritte

Der Richtlinienentwurf wird in der Plenarsitzung im März zur endgültigen Abstimmung gestellt. Der endgültige Text trifft in Kraft, sobald er auch vom Ministerrat formell genehmigt wurde.