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Vorweihnachtsfreude für Weinliebhaber: Die Europäischen Kommission hat der Eintragung von vier Weinen aus Rheinland-Pfalz als „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) zugestimmt. Geschützt sind damit der Monzinger Niederberg aus dem gleichnamigen Anbaugebiet rund um die Stadt Monzingen, der Uhlen Blaufüsser Lay, der Uhlen Laubach und der Uhlen Roth Lay aus dem Anbaugebiet der Winninger Uhlen bei Koblenz. Weine, die den Namen der Region tragen, stammen nicht nur zu 100 Prozent aus der Region, sondern müssen auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
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Die Europäische Kommission will im Kampf gegen den Mehrwertsteuerbetrug zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden und Zahlungsdienstleistern wie Kreditkarten- und Lastschriftanbietern beitragen. Mehr als 90 Prozent der Online-Käufe erfolgen über einen Zahlungsdienstleister wie Kreditkarten- und Lastschriftanbieter. Die von diesen Unternehmen gespeicherten Daten können den Finanzämtern ein nützliches Instrument zur Kontrolle der Mehrwertsteuerpflicht beim grenzüberschreitenden Verkauf von Waren und Dienstleistungen an die Hand geben.
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Betrug und Fälschung beim bargeldlosen Zahlungsverkehr soll künftig schärfer bekämpft werden. Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten haben sich gestern auf entsprechende Vorschriften geeinigt. Online-Betrug dient häufig zur Finanzierung anderer krimineller Aktivitäten wie Terrorismus, Drogen- und Menschenhandel. Dank der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten wesentlich mehr Möglichkeiten, Cyberkriminelle abzuschrecken, zu verfolgen und zu bestrafen.