15.01.2019 Straßburg/Hannover – Fahrerlose Fahrzeuge werden ab 2020 auf dem EU-Markt sein. Was sind die Vorteile? Was unternimmt die Europäische Union, um die Herausforderungen zu bewältigen? Erfahren Sie mehr in unserer Infografik.

Dank der neuesten Entwicklungen im Bereich digitaler Technologien wie Robotik, künstlicher Intelligenz und Hochleistungscomputern werden selbstfahrende Fahrzeuge, die wir bisher nur aus Filmen und Büchern kannten, bald Wirklichkeit.

Wie profitieren wir von selbstfahrenden Fahrzeugen?

Menschliches Versagen spielt bei rund 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf den Straßen der EU zumindest eine gewisse Rolle. Dabei verlieren jährlich Tausende Menschen ihr Leben. Fahrerlose Autos und Lastwagen können diese Zahl stark reduzieren und die Verkehrssicherheit verbessern. Zudem können digitale Technologien dazu beitragen, Verkehrsstaus und Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen zu reduzieren und den Zugang zur Mobilität zu verbessern, beispielsweise durch die Öffnung des Straßenverkehrs für ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen.

Darüber hinaus wird erwartet, dass der Markt für selbstfahrende Fahrzeuge exponentiell wachsen und neue Arbeitsplätze schaffen wird. Bis zum Jahr 2025 werden Gewinne in der Höhe von 620 Milliarden Euro für die EU-Automobilindustrie und 185 Milliarden Euro für die Elektronikbranche erwartet.

 

Was sind die Herausforderungen des autonomen Fahrens in der EU?

  • Straßenverkehrssicherheit: Da fahrerlose Fahrzeuge die Straße mit nicht automatisierten Fahrzeugen, Fußgängern und Fahrrädern teilen müssen, sind angemessene Sicherheitsanforderungen und die Harmonisierung der Verkehrsregeln auf EU-Ebene unerlässlich.
  • Haftungsfragen: Da selbstfahrende Fahrzeuge die Fahraufgaben vom Menschen auf autonome Technologien übertragen, müssen die bestehenden EU-Haftungsregeln weiterentwickelt und geklärt werden. Wer ist im Falle eines Unfalls verantwortlich: der Fahrer oder der Hersteller?
  • Datenverarbeitung: Die Datenschutzbestimmungen der EU gelten auch für den automatisierten Sektor, es wurden jedoch noch keine spezifischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Cybersicherheit und zum Schutz selbstfahrender Fahrzeuge gegenüber Cyberangriffen getroffen.
  • Ethische Fragen: Selbstfahrende Fahrzeuge müssen die Menschenwürde und die Entscheidungsfreiheit respektieren. EU-Leitlinien für künstliche Intelligenz werden derzeit ausgearbeitet, aber es könnten spezifische Normen erforderlich sein.
  • Infrastruktur: Zur Entwicklung von Technologien und zur Bereitstellung der erforderlichen Infrastrukturen sind erhebliche Investitionen in Forschung und Innovation unerlässlich.

Was macht die EU?

Während sich die Technologien rasch weiterentwickeln, arbeitet die EU daran, gemeinsame Regeln zu gewährleisten.

Im Anschluss an die Mitteilung der Europäischen Kommission „Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität: eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft“ hat der niederländische Abgeordnete Wim van de Camp (EVP) einen Initiativbericht über autonomes Fahren verfasst, über den das Parlament am 15. Januar 2018 abstimmt. In dem Bericht heißt es:

  • Die Politik und die Rechtsvorschriften der EU über den automatisierten und vernetzten Verkehr sollten alle Verkehrsträger abdecken, einschließlich Kurzstreckenseeverkehr, Binnenschiffe, Drohnen, die Waren transportieren, und Stadtbahnsysteme.
  • Die Standardisierungsbemühungen auf internationaler Ebene müssen weiter koordiniert werden, um die Sicherheit und Interoperabilität von Fahrzeugen über Grenzen hinweg zu gewährleisten.
  • Unfalldatenspeicher sollten in automatisierten Fahrzeugen obligatorisch sein, um die Untersuchung von Unfällen zu verbessern und das Problem der Haftung zu lösen.
  • Es sollten rasch geeignete Vorschriften für den Datenschutz und die Ethik im Bereich des automatisierten Verkehrs entwickelt werden, auch um das Vertrauen der europäischen Bürger in fahrerlose Fahrzeuge zu stärken.
  • Besondere Aufmerksamkeit sollte der Entwicklung von selbstfahrenden Fahrzeugen gewidmet werden, die für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen zugänglich sind.

Automatisierungsstufen und Zeitplan

Automatisierte Autos sind mit Sensoren, integrierten Kameras, Bordcomputern, hochpräzisen GPS-Geräten, Satellitenempfängern und Kurzstreckenradaren ausgestattet und übernehmen alle oder einen Teil der Fahraufgaben.

 

Fahrzeuge mit Fahrerassistenz (Level 1 und 2 der Automatisierung) sind bereits auf dem europäischen Markt verfügbar. Selbstfahrende Fahrzeuge (Level 3 und 4) werden derzeit getestet und werden zwischen 2020 und 2030 auf dem Markt erwartet, während vollautomatische Fahrzeuge (Level 5) ab 2030 eintreffen sollen. Es wird erwartet, dass alle neuen Fahrzeuge bis 2022 vernetzt sein werden.

Automatisierte und vernetzte Fahrzeuge 
  • Automatisierte Fahrzeuge verwenden digitale Technologien, um den Fahrer zu unterstützen – einige oder alle Fahrfunktionen können auf ein Computersystem übertragen werden. 
  • Selbstfahrende oder fahrerlose Fahrzeuge sind automatisierte Fahrzeuge der Stufen 3, 4 oder 5. 
  • Vernetzte Fahrzeuge sind mit Vorrichtungen ausgestattet, um mit anderen Fahrzeugen oder Infrastrukturen über das Internet zu kommunizieren. 
  • Automatisierte und vernetzte Technologien ergänzen sich, und alle automatisierten Fahrzeuge werden wahrscheinlich in naher Zukunft ebenfalls miteinander verbunden sein.