Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland © Euopean Communities 2007, Fotograf Alfred Yaghobzadeh

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen: bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie und der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Außerdem hat Deutschland seinen Gebäudesanierungsplan gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht fristgerecht vorgelegt. 
Hohe Energiepreise: EU-Kommission prüft verschiedene Optionen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat mit Blick auf die Folgen des Krieges im Nahen Osten angekündigt, mehrere Optionen zur Senkung der Energiepreise zu prüfen. „Wir bereiten verschiedene Optionen vor: eine bessere Nutzung von Strombezugsverträgen und Differenzverträgen, staatliche Beihilfemaßnahmen, und wir loten die Subventionierung oder Deckelung des Gaspreises aus“, erklärte sie im Plenum des Europäischen Parlamentes.