Die Europäische Kommission hat heute (Montag) zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen: einen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Beide Beschlüsse treten heute in Kraft. Personenbezogene Daten können nun ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich fließen. Dort gilt für sie ein Schutzniveau, das dem Schutzniveau, das gemäß EU-Recht garantiert wird, der Sache nach gleichwertig ist. Die Geltungsdauer der der Beschlüsse ist auf vier Jahre begrenzt. „Das Vereinigte Königreich ist zwar aus der EU ausgetreten, aber seine rechtlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten sind noch die alten. Aus diesem Grund haben wir heute diese beiden Angemessenheitsbeschlüsse angenommen“, sagte Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz.