EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Beihilfen für schnelle Mobilfunkdienste in unterversorgten Gebieten © Europäische Union, 2017, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 2,1 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der der Ausbau, der Betrieb und die Gewährung des Zugangs zu Infrastruktur für Hochleistungsmobilfunkdienste in derzeit mit höchstens 2G-Netzen versorgten Gebieten gefördert werden sollen. „Da alle Mobilfunknetzbetreiber zu gleichen Bedingungen Zugang zur Infrastruktur erhalten werden, fördert die Regelung den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher. Sie trägt zur Überbrückung der digitalen Kluft, zur Verringerung von Ungleichheiten und zu einer nahtlosen Kommunikation bei. Wir haben eng mit den deutschen Behörden zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Gelder in die Gebiete gelenkt werden, in denen der Bedarf an einer besseren Konnektivität besonders groß ist“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
Von der Leyen beim Weltgesundheitsgipfel: G20 und EU treiben gleichberechtigen Zugang zu Impfstoffen für alle Länder voran © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

Nach dem Weltgesundheitsgipfel der G20-Länder in Rom am vergangenen Freitag und der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung von Rom hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die gemeinsame und klare Absage der Staats- und Regierungschefs an Nationalismus in der Gesundheitspolitik begrüßt. Bei dem Treffen auf Einladung der EU-Kommission und des derzeitigen italienischen G20-Vorsitzes kündigte sie einen EU-Vorschlag im Rahmen der WTO an, um die weltweite Versorgung mit Impfstoffen sicherzustellen. „Natürlich ist eine freiwillige Lizenzvergabe die beste Möglichkeit, den notwendigen Transfer von Technologie und Know-how zusammen mit den Rechten des geistigen Eigentums sicherzustellen. Aufgrund des bestehenden TRIPS-Übereinkommens und der Erklärung von Doha von 2001 sind Zwangslizenzierungen bereits jetzt möglich. Sie sind ein völlig legitimes Mittel, auf das Regierungen in Zeiten einer Krise zurückgreifen können.“
Sicheres Reisen im Sommer: Kommission begrüßt Einigung auf EU-Impfnachweis © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Matthieu Rondel

Das Europäische Parlament und der Rat haben gestern (Donnerstag) eine vorläufige Einigung über das COVID-19-Zertifikat der EU erzielt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Entscheidung: „Wir kommen unserer Zusage nach, das COVID-19-Zertifikat der EU noch vor dem Sommer einzurichten und einsatzbereit zu machen. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger freuen sich darauf, erneut reisen zu können, und die Einigung über das Zertifikat wird ihnen schon sehr bald sicheres Reisen ermöglichen.“ Noch bleibe einiges zu tun, so von der Leyen. Es sei nun wichtig, dass alle Mitgliedstaaten die Einführung ihrer nationalen Systeme vorantreiben, um sicherzustellen, dass das System so bald wie möglich in Betrieb genommen werden könne.
Neue Regeln zum Verbot für den Besitz von Feuerwaffen beschlossen © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Nationale Behörden sollen künftig besser überprüfen können, wenn einer Person die Erlaubnis zum Besitz einer Feuerwaffe in einem anderen Mitgliedstaat verweigert wurde. Damit soll ein „Rechtsprechungsshopping“ innerhalb der EU verhindert werden. Entsprechende Vorschriften hat die Kommission heute (Freitag) beschlossen. In der EU werden jeden Monat schätzungsweise 30.000 Ablehnungen einer Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe aus Sicherheitsgründen erteilt.
EU-Wettbewerbsaufsicht genehmigt öffentliche Förderung für Mobilfunkinfrastruktur in unversorgten Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns © Europäische Union, 2017, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine öffentliche Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 58 Millionen Euro für den Aufbau, den Betrieb und die Gewährung des Zugangs zur landeseigenen passiven Mobilfunkinfrastruktur genehmigt. Ziel ist es, Versorgungslücken im Mobilfunknetz in Mecklenburg-Vorpommern zu schließen, wo der Markt keine Versorgung vorsieht. Die Mobilfunkdienste werden über die neue Infrastruktur bereitgestellt und basieren auf der schnellen 4G- oder der 5G-Technologie.