Neue EU-Regeln für den Betrieb von Drohnen treten in Kraft und gelten ab 2023 © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) drei Verordnungen für den Drohnenbetrieb veröffentlicht. Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sowohl Drohnen wie auch bemannte Luftfahrzeuge sicher in einem Teil unseres Luftraums, dem sogenannten U-Space, operieren können. Mit den Verordnungen erhalten Drohnenbetreiber die Möglichkeit, komplexere Operationen über größere Entfernungen durchzuführen, insbesondere im überfüllten, niedrigen Luftraum (unter 120 Meter) und wenn sie außer Sichtweite sind.
Ziele des Green Deal rechtlich bindend: Von der Leyen und Timmermans begrüßen Einigung über das Europäische Klimagesetz © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der für den Europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans haben die am Mittwochmorgen erzielte politische Einigung von EU-Parlament und EU-Staaten auf ein Klimagesetz begrüßt. Das Gesetz verpflichtet die EU darauf, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und, als Zwischenziel, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Präsidentin von der Leyen erklärte: „Unser politisches Versprechen, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden, ist nun auch eine rechtliche Verpflichtung. Das Klimagesetz bringt die EU für die kommende Generation auf einen grünen Pfad. Es ist unser verbindliches Versprechen an unsere Kinder und Enkelkinder.“ Von der Leyen diskutiert morgen bei dem von US-Präsident Joe Biden initiierten Klima-Gipfel mit 40 Staats- und Regierungschefs über stärkere Klimaschutzmaßnahmen.
Nachhaltiges Finanzwesen und EU-Taxonomie: Kommission unternimmt weitere Schritte, um Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

Die Europäische Kommission hat Mittwoch (21. April) ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken. Anleger werden in die Lage versetzt, ihre Investitionen verlässlich und ohne „Greenwashing“ auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. Auf globaler Ebene will die EU bei der Festlegung von Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen eine Führungsrolle übernehmen. „Die neuen Bestimmungen werden eine grundlegende Wende im Finanzwesen herbeiführen“, sagte Kommissarin Mairead McGuinness. „Wir setzen ehrgeizigere Maßstäbe im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens, damit Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird. Die Zeit ist gekommen, auf Worte Taten folgen zu lassen und nachhaltig zu investieren.“
Begrünte Dachflächen und Beamtenaustausch: Kommission registriert zwei neue Bürgerinitiativen © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Die Europäische Kommission hat Mittwoch (21. April) beschlossen, die beiden Europäischen Bürgerinitiativen „Beamtenaustauschprogramm“ und „Begrünte Dachflächen“ zu registrieren. Nach Auffassung der Kommission haben beide Initiativen die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und sind somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiativen hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Deutsche Bahn und zwei weitere Eisenbahnunternehmen büßen für Schienengüter-Kartell © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Die Europäische Kommission hat Dienstag (20. April) gegen die Deutsche Bahn (DB), die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und die Société Nationale des Chemins de fer belges/Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen (SNCB) wegen eines Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht Geldbußen in Höhe von insgesamt 48 Millionen Euro verhängt. „Fairer Wettbewerb gewährleistet, dass Kunden, die nachhaltige Verkehrsmittel nutzen, das bestmögliche Angebot erhalten. Ein Kartell zwischen Bahnbetreibern, die Schienengüterverkehrsdienste auf wichtigen Eisenbahnkorridoren in der gesamten EU anbieten, läuft dem Ziel eines fairen Wettbewerbs grundsätzlich zuwider. Der heutige Beschluss sendet ein klares Signal, dass derartige wettbewerbswidrige Absprachen nicht hinnehmbar sind“, so Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission.