Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) eine öffentliche Konsultation über den Schutz und die Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen innerhalb der EU eingeleitet. Hintergrund ist die durch ein EuGH-Urteil veranlasste, kürzlich vollzogene Beendigung der bilateralen Intra-EU-Investitionsschutzverträge durch 23 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland. Die Kommission fordert interessierte Einzelpersonen, Interessenvertretungen, Verbände, Organisationen und Behörden auf, ihre Meinung zu den Stärken oder Schwächen grenzüberschreitender Investitionen in der EU zu äußern. Ziel ist es, den derzeitigen Investitionsschutz zu bewerten und Impulse für künftige politische Initiativen der Kommission zu sammeln. Die Konsultation läuft bis zum 8. September 2020.