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Die EU stockt ihre humanitäre Hilfe um weitere 30 Millionen Euro als Antwort auf, um die Anstrengungen zur Bekämpfung von Ebola in der Demokratischen Republik Kongo zu unterstützen. In einem Land, das sich derzeit in einer prekären humanitären Lage befindet, forderte der bislang zweittödlichste Ebola-Ausbruch bereits mehr als 1.700 Menschleben. Mit der heute angekündigten Finanzierung beläuft sich die zur Bekämpfung des 2018 gemeldeten aktuellen Ebola-Ausbruchs bereitgestellte humanitäre Hilfe auf 47 Millionen Euro.
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Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) nach gründlicher Prüfung zehn gentechnisch veränderte Organismen genehmigt, davon neun für die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln und eine Nelke als Zierschnittblume. Keine dieser Genehmigungen umfasst den Anbau der betroffenen Organismen in der EU. Die Zulassungen sind zehn Jahre lang gültig. Alle Produkte, die aus diesen genetisch veränderten Organismen hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.
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Die Organe der Europäischen Union haben heute (Freitag) eine umfassende strukturierte Konsultation über die künftige strategische Ausrichtung der Östlichen Partnerschaft gestartet. In den letzten zehn Jahren hat sich die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine als gegenseitig vorteilhaft erwiesen und zu konkreten Ergebnissen für die Bürger geführt.
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Die Europäische Kommission unterstützt Landwirte, die von der Dürre in Europa betroffen sind. Sie können zum einen ein größeren Teil von Direktzahlungen und Zahlungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums vorab erhalten. Zum anderen erhalten sie mehr Flexibilität bei der Nutzung von Flächen: Auch auf Flächen, die normalerweise nicht für Produktionszwecke genutzt werden, können Futtermittel angebaut werden.
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Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) ihre monatlichen rechtlichen Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in 17 Fällen betroffen. Neben der Aufforderung, einem Urteil des Gerichtshofs über Nitrate nachzukommen, ist Deutschland mit weiteren Schritten der Kommission in den Bereichen Umwelt, Digitaler Binnenmarkt, Energie, Binnenmarkt, Justiz und Inneres, Verkehr und Steuern konfrontiert. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Mitgliedstaaten, Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.