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Ab heute und noch bis zum 15. Mai können sich Künstler im Rahmen des Pilotprojekts i-Portunus um Förderung für Auslandsaufenthalte bewerben. Bewerben können sich Vertreter der darstellenden und der bildenden Künste, die für 15 bis 85 Tage in einem anderen Land arbeiten, ausstellen oder mit anderen Künstlern zusammenwirken wollen. Insgesamt steht ein Budget von 1 Millionen Euro zur Verfügung, bis September wird es noch zwei weitere Aufrufe zur Einreichung von Bewerbungen geben.
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Die Kommission hat heute (Dienstag) eine Diskussion über die verstärkte Nutzung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in der Sozialpolitik angestoßen. Damit soll die Entscheidungsfindung dort, wo die EU bereits zuständig ist, zügiger, flexibler und effizienter werden. In den meisten Bereichen der Sozialpolitik, in denen die EU Handlungsbefugnisse hat, wird bereits mit qualifizierter Mehrheit entschieden. Für einige wenige Bereiche gelten jedoch weiterhin Einstimmigkeit unter den EU-Mitgliedstaaten sowie besondere Gesetzgebungsverfahren, bei denen das Europäische Parlament nicht gleichberechtigt mit dem Rat als Mitentscheidungsorgan fungiert.