Wer in einem anderen EU-Land lebt, ist bei der Anerkennung von Geburts- oder Heiratsurkunden oft mit einem großen Verwaltungsaufwand konfrontiert. Ab morgen (Samstag) wird dieser Praxis ein Ende gesetzt. Dann treten neue EU-weite Regeln in Kraft, die verschiedene Verwaltungsverfahren abschaffen. So ist ab morgen ein Echtheitsvermerk (Apostille) für öffentliche Urkunden (z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden), die in einem EU-Land ausgestellt wurden und den Behörden eines anderen EU-Landes vorgelegt werden, nicht mehr notwendig. Der damit verbundene Kosten- und Verwaltungsaufwand entfällt.