Die EU-Kommission hat vor, sieben Rechtsakte aus dem Bereich des Beihilferechts, die eigentlich 2020 auslaufen sollten, um zwei Jahre zu verlängern. Zudem hat sie heute eine Evaluierung dieser und weiterer Beihilfevorschriften eingeleitet, um zu bewerten, ob sie weiter verlängert oder aktualisiert werden sollten. Seit Mai 2012 wurde das EU-Beihilferecht von der Kommission einer groß angelegten Modernisierung unterzogen.