Die Verhandlungsführer der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates haben gestern (Donnerstag, 13.12) bei den Urheberrechtsvorschriften für Fernseh- und Hörfunksendungen einen wichtigen Durchbruch erzielt. Damit können europäische Fernsehveranstalter in Zukunft bestimmte Sendungen in ihrem Live-Fernsehen oder als Nachholdienst online leichter anbieten. Weiterverbreitungsdienste werden mehr Hörfunk- und Fernsehprogramme einfacher übertragen können.