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Das vorgeschlagene System zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – sogenannte Whistleblower -, könnte deren gesetzlich verbriefte Rechte in allen Mitgliedstaaten stärken und den Bürgerinnen und Bürgern eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Anwendung der EU-Vorschriften im eigenen Arbeitsumfeld zuweisen. Dies ist der Tenor einer neuen Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs. Die EU-Prüfer halten den Vorschlag für äußerst begrüßenswert, merken jedoch an, dass er in einigen Fällen wegen zu starker Komplexität an Wirkung einbüßen könnte.