Die Europäische Kommission hat eine Garantieregelung des deutschen Staates in Höhe von 840 Millionen Euro zur Deckung von Gutscheinen genehmigt, die von Reiseveranstaltern für vor dem 8. März 2020 gebuchte annullierte Pauschalreisen ausgestellt wurden. „Die Rechte der Verbraucher auf Entschädigung für stornierte Buchungen müssen gewahrt bleiben, auch in diesen aufgrund der Coronavirus-Pandemie schwierigen Zeiten für die Reisebranche. Die Verwendung von Gutscheinen sollte gefördert werden, und Reisende sollten diese akzeptieren können, ohne befürchten zu müssen, dass sie ihr Geld verlieren“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Die Garantieregelung Deutschlands diene dem Verbraucherschutz und helfe Reiseveranstaltern, ihren unmittelbaren Liquiditätsbedarf zu decken.