Erasmus+ während der Corona-Pandemie: Kommission unterstützt europaweite Netzwerke von Jugendorganisationen © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) ihre Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Aktion „Europäische Jugend vereint“ 2020 im Rahmen des Programms Erasmus+ veröffentlicht. Mit einem voraussichtlichen Budget von 5 Millionen Euro wird die Initiative europaweite Netzwerke von Jugendorganisationen unterstützen. In der COVID-19-Pandemie sind viele junge Menschen von ihren Altersgenossen und den normalen täglichen Aktivitäten abgekoppelt und gleichzeitig mit Unsicherheiten bei Berufsaussichten, sozialem Leben und in der Freizeit konfrontiert. Mit dem Aufruf will die Kommission den Jugendsektor dabei unterstützen, jungen Menschen in dieser Krisenzeit eine Perspektive zu geben.
Leitlinien: Humanitäre Hilfe für Syrien in der Coronakrise kann trotz Sanktionen geleistet werden © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) ausführliche Leitlinien dazu veröffentlicht, wie weltweit in den Ländern und Gebieten humanitäre Hilfe im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise geleistet werden kann, für die EU-Sanktionen gelten. Die heute veröffentlichten Leitlinien zu Syrien sind der erste Teil eines umfassenden Informationspakets, das praktische Orientierung dazu gibt, wie die EU-Sanktionen eingehalten werden können, wenn humanitäre Hilfe im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie geleistet wird. Ziel ist es, die Arbeit der humanitären Akteure in Syrien zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass Ausrüstung und Hilfe zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie schneller nach Syrien gelangt.
Coronakrise: Kommission erweitert Rahmen für staatliche Beihilfen und legt neue Auflagen fest © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Europäische Kommission hat den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen vom 19. März zum zweiten Mal ausgeweitet. Damit werden gezielte staatliche Maßnahmen in Form von Rekapitalisierungsbeihilfen für in Not geratene Nichtfinanzunternehmen ermöglicht, gleichzeitig aber Vorkehrungen getroffen, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. „Wenn die Mitgliedstaaten Hilfsmaßnahmen beschließen, werden wir über die heute angenommenen Vorschriften sicherstellen, dass die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte Unterstützung hinreichend vergütet wird und Auflagen gelten, darunter ein Verbot von Dividendenausschüttungen und Bonuszahlungen sowie weitere Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen“, so die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager.
Einreisebeschränkung für Reisen in EU soll bis 15. Juni verlängert werden © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

Die Kommission hat vorgeschlagen, die bestehende Einreisebeschränkung für nicht zwingend notwendige Reisen in die EU um weitere 30 Tage bis zum 15. Juni zu verlängern. Eine entsprechende Aufforderung erging am Freitag an die Schengen-Mitgliedstaaten und die assoziierten Schengen-Länder. „Das übergeordnete Ziel bleibt nach wie vor, die Ausbreitung des Coronavirus durch die Begrenzung sozialer Interaktion einzudämmen. Trotz der Fortschritte in vielen europäischen Ländern bleibt die Lage weltweit sehr instabil. Eine stufenweise Umsetzung der Maßnahmen und die schrittweise Aufhebung von Schutzvorkehrungen sind daher unerlässlich“, so Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas.
Corona-Pandemie: Kommission schlägt Verschiebung von Besteuerungsregeln vor © Europäische Gemeinschaften, 2001, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

Die Kommission hat am vergangenen Freitag beschlossen, das Inkrafttreten von zwei EU-Maßnahmen im Bereich der Besteuerung zu verschieben. Damit reagiert sie auf die Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen und Mitgliedstaaten derzeit aufgrund der Corona-Krise konfrontiert sind. Die Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate zu verschieben. Diese Regeln werden ab dem 1. Juli 2021 statt ab dem 1. Januar 2021 gelten, was den Mitgliedstaaten und Unternehmen mehr Zeit gibt, sich auf die neuen MwSt.-Regeln für den elektronischen Handel vorzubereiten. Die Kommission hat ebenfalls beschlossen, die Verschiebung bestimmter Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen im Rahmen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) vorzuschlagen.