Corona-Grenzkontrollen: Kommission pocht auf koordiniertes Vorgehen © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

15.02.2021 Brüssel. Angesichts der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der deutschen Grenze zu Tirol und der Tschechischen Republik dringt die Europäische Kommission auf eine grenzübergreifende Koordinierung. „Die Mitgliedstaaten haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, um mögliche Beschränkungen der Freizügigkeit aufgrund der COVID‑19-Pandemie koordiniert zu handhaben“, sagte ein Kommissionssprecher Montag (15. Februar) in Brüssel. Die gemeinsame Ratsempfehlung, die erst kürzlich wegen neuer Coronavirus-Varianten und hoher Neuinfektionszahlen aktualisiert wurde, sei für alle Mitgliedstaaten der Kompass. Die Kommission habe Deutschland aufgefordert, die Grenzkontrollen im Sinne der Ratsempfehlung umzusetzen, so der Sprecher.

In den Empfehlungen zu Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Freizügigkeit sind u.a. strengere Maßnahmen für Reisende aus „dunkelroten“ Gebieten vorgesehen, in denen das Virus – auch aufgrund der ansteckenderen besorgniserregenden Varianten – besonders stark verbreitet ist. So sollten Personen, die aus „dunkelroten“ Gebieten einreisen, von den Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sich vor der Einreise auf COVID-19 testen zu lassen und sich in Quarantäne bzw. Selbstisolierung zu begeben.

Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten bestrebt sein, Unterbrechungen des unbedingt notwendigen Reiseverkehrs zu vermeiden, die Verkehrsströme im Einklang mit dem „Green Lanes“-System aufrechtzuerhalten sowie Unterbrechungen der Versorgungsketten und der Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern und Selbstständigen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen reisen, zu vermeiden.

Für Beschäftigte im Verkehrssektor und Verkehrsdienstleister sollte die Testpflicht in der Regel nicht gelten. Werden sie von einem Mitgliedstaat dennoch dazu verpflichtet, sollten Antigen-Schnelltests verwendet werden.

„Die EU-Kommission ist besorgt über die jüngsten unilateralen Entscheidungen. Wir beobachten die Situation in allen Mitgliedstaaten und werden in Kürze mit Briefen nachfassen. Ich werde das Thema auch am 23. Februar bei der Videokonferenz der EU-Europaminister thematisieren“, so EU-Justizkommissar Reynders Sonntag (14. Februar) auf Twitter.

„Ohne ein koordiniertes Vorgehen der 27 Mitgliedstaaten riskieren wir eine Fragmentierung und Unterbrechungen der Freizügigkeit und der Lieferketten. Die EU ist effektiver, wenn die Mitgliedstaaten gemeinsam handeln, als 27, und nicht einseitig. Wir erwarten, dass alle Mitgliedstaaten diesem koordinierten Ansatz bei Reisebeschränkungen folgen, der auf dem gemeinsamen Farbcode basiert“, sagte der Kommissionssprecher heute weiter. „Wir sind auch der Meinung, dass die Mitgliedstaaten von nicht unbedingt notwendigen Reisen in und aus dunkelroten Gebieten abraten sollten. Aber Grenzschließungen oder pauschale Reiseverbote sollten vermieden werden. Die Kommission überwacht die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen laufend und genau.“

Links zum Thema:

Pressekonferenz der Kommission vom 15. Februar: Fragen und Antworten zu Grenzkontrollen

COVID-19: Rat verabschiedet Empfehlung zu Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Freizügigkeit (Februar 2021)

Coronavirus: Kommission schlägt Aktualisierung des koordinierten Ansatzes für Beschränkungen der Freizügigkeit vor

Empfehlung für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID‑19-Pandemie (Oktober 2020)

ReopenEU

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.