Coronakrise: Erleichterungen für Luftfahrt sollen bis Ende 2021 verlängert werden © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Aurore Martignoni

13.11.2020 Brüssel. Einige der Übergangsbestimmungen, die im Mai für Luftfahrtunternehmen und Bodenabfertiger in der Corona-Krise eingeführt wurden, sollen bis Ende 2021 verlängert werden. Das gab die EU-Kommission heute (Freitag) bekannt. „Der Luftfahrtsektor ist nach wie vor stark von der anhaltenden Pandemie betroffen. Dies rechtfertigt die Verlängerung einiger der Hilfsmaßnahmen, die wir während der ersten Welle vorgeschlagen haben und die sowohl den Fluggesellschaften als auch dem Bodenbetrieb zugute kommen“, sagte EU- Verkehrskommissarin Adina Vălean. Flugbeschränkungen halte sie nicht für wirksam, um die Pandemie einzudämmen. Deshalb erhalten die Mitgliedstaaten auch keine Flexibilität bei Flugverboten mehr.

Die Luftfahrt ist einer der am stärksten betroffenen Sektoren mit einem derzeitigen Flugaufkommen von nur rund 40 Prozent im Vergleich zu 2019.

Im Mai hatte die Kommission Teile der Verordnung über Flugdienste geändert.

Als Reaktion auf die Coronavirus-Maßnahmen, durch die Flugzeuge in der gesamten EU am Boden blieben, verabschiedete die Kommission im Mai Vorschriften zur Änderung von Teilen der Verordnung über Flugdienste.

Die Änderungen erlauben:

  • Fluggesellschaften in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten, ihre Betriebsgenehmigung zu behalten;
  • Bodenabfertigungsunternehmen, deren Verträge vor Ende 2021 auslaufen, diese bis 2022 zu behalten, wodurch ihnen der Zugang zu Krediten erleichtert wird;
  • Flughäfen, ihren Bodenabfertigungsdienstleister dringend zu ersetzen, sollte dieser plötzlich in Konkurs gehen;
  • die Mitgliedstaaten, Flugbeschränkungen beizubehalten, falls erforderlich.

Der neue Bericht, den die Kommission heute vorgelegt hat, empfiehlt, die Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit Betriebsgenehmigungen und der Auswahl von Bodenabfertigern, die am 31. Dezember 2020 auslaufen, um ein Jahr zu verlängern. Begründet wird dies mit der andauernden Pandemie und ihren Auswirkungen auf den Flugverkehr.

Die Kommission hält zum jetzigen Zeitpunkt eine Verlängerung der derzeitigen Ausnahmeregelung, die eine Verlängerung der Bodenabfertigungsverträge bis zum 31. Dezember 2022 erlaubt, nicht für notwendig, wird die Situation aber weiterhin beobachten.

Ebenso wenig wird die Kommission die seit Mai angebotene Flexibilität bei den Flugbeschränkungen verlängern, da sich wirksame gesundheitspolizeiliche und sanitäre Maßnahmen als wirksamer erwiesen haben, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Die Kommission wird die Lage weiter prüfen und, weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wenn dies gerechtfertigt ist, um dem Sektor zu helfen, die Krise zu überstehen und sich zu erholen.

Links zum Thema:

Aviation: la Commission étend certaines mesures temporaires afin d’alléger la pression sur le secteur aérien touché par le coronavirus
Nachricht der EU-Kommission vom 13.11.2020.

Die vollständige Pressemitteilung

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.