Coronakrise: Kommission schlägt EU-Makrofinanzhilfen für Nachbarländer vor © Europäische Gemeinschaften, 2001, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

22.04.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für ein Makrofinanzhilfepaket in Höhe von 3 Milliarden Euro für zehn Erweiterungs- und Nachbarschaftsländer zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie angenommen. „Die Unterstützung unserer Nachbarn ist in dieser Krisenzeit unerlässlich, um die gesamte Region stabil zu halten. Als Teil der globalen Antwort der EU auf die Coronavirus-Pandemie müssen wir unseren Nachbarländern helfen, die schlimmsten wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern“, sagte Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen.

Nach einer vorläufigen Bewertung des Finanzierungsbedarfs sieht der Vorschlag vor, dass die Makrofinanzhilfe den Empfängerländern wie folgt zugewiesen wird: Republik Albanien (180 Millionen Euro), Bosnien und Herzegowina (250 Millionen Euro), Georgien (150 Millionen Euro), Haschemitisches Königreich Jordanien (200 Millionen Euro), Kosovo (100 Millionen Euro), Republik Moldau (100 Millionen Euro), Montenegro (60 Millionen Euro), Republik Nordmazedonien (160 Millionen Euro), Tunesische Republik (600 Millionen Euro) und Ukraine (1,2 Milliarden Euro).

Die Makrofinanzhilfe wird in Form von Darlehen mit sehr vorteilhaften Konditionen bereitgestellt, damit diese Länder ihren unmittelbaren und dringenden Finanzierungsbedarf decken können. Zusammen mit der Unterstützung durch den Internationalen Währungsfonds werden die Mittel dazu beitragen, die makroökonomische Stabilität zu stärken und den Behörden mehr finanziellen Spielraum zu verschaffen, um die Bürgerinnen und Bürger gezielt zu schützen und die schwerwiegenden sozioökonomischen Folgen der Pandemie abzumildern.

Der Vorschlag der Kommission muss vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU angenommen werden. Angesichts der dringend notwendigen Unterstützung zählt die Kommission auf die Zusammenarbeit der Gesetzgeber, um eine rasche Annahme des Vorschlags zu gewährleisten.

Nach der Annahme des Vorschlags wird die Kommission die erste Tranche so rasch wie möglich auszahlen, sobald mit jedem Begünstigten eine Vereinbarung über die jeweiligen politischen Auflagen erzielt wurde. Die zweite Tranche könnte im vierten Quartal 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 ausgezahlt werden, sofern die damit verbundenen politischen Auflagen rechtzeitig erfüllt wurden. Wie im Falle von Makrofinanzhilfen üblich, würde die Auszahlung der Tranchen unter anderem an zufriedenstellende Fortschritte im Rahmen des IWF-Programms und die fortgesetzte Inanspruchnahme von IWF-Mitteln durch das Partnerland geknüpft.

„Team Europa“ mit den Partnerländern

Die Maßnahmen der EU beruhen auf einem Teamkonzept („Team Europa“), das darauf abzielt, durch rasche und gezielte Unterstützung der Partner in dieser Pandemie Leben zu retten. Dabei werden Mittel der EU, ihrer Mitgliedstaaten und von Finanzinstituten, insbesondere der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, gebündelt, um Partnerländer zu unterstützen und deren kurzfristigen Finanzierungsbedarf zu decken sowie den längerfristigen strukturellen Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft entgegenzuwirken.

Die ersten „Team-Europa“-Maßnahmen werden bereits in unmittelbarer Nachbarschaft durchgeführt, nämlich in den Ländern des Westlichen Balkans und den Nachbarländern im Osten und Süden.

Als globaler Akteur und bedeutender Geber im System der internationalen Hilfe wird die EU in Partnerschaft mit den Vereinten Nationen, mit internationalen Finanzinstitutionen sowie mit der G7 und der G20 koordinierte multilaterale Maßnahmen fördern.

Makrofinanzhilfe

Makrofinanzhilfen sind Bestandteil des umfassenderen Engagements der EU gegenüber benachbarten Ländern und als Krisenbewältigungsinstrument der EU für Ausnahmesituationen gedacht. Sie können an Erweiterungsländer und Nachbarländer der EU vergeben werden, die mit gravierenden Zahlungsbilanzschwierigkeiten konfrontiert sind. Bei der Durchführung der Hilfe wird die Kommission die Kohärenz mit den jüngsten und laufenden Makrofinanzhilfen sicherstellen.

Neben der Makrofinanzhilfe leistet die EU den Nachbarschaftsländern sowie den Ländern im Westlichen Balkan noch mit verschiedenen anderen Instrumenten Beistand, insbesondere durch humanitäre Hilfe, Budgethilfe, thematische Programmen, technische Hilfe und Mischfinanzierungsfazilitäten zur Förderung von Investitionen.

Links zum Thema:

Commission proposal for €3 billion macro-financial assistance package

Coronakrise: Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Pandemie weltweit
Presseinformation der EU-Kommission vom 08.04.2020.

Macro-Financial Assistance

EU macro-financial assistance operations to Ukraine

EU macro-financial assistance operations to Moldova

EU macro-financial assistance operations to Georgia

EU macro-financial assistance operations to Tunisia

EU macro-financial assistance operations to Jordan

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland