15.07.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) kurzfristige Vorsorgemaßnahmen der EU im Gesundheitsbereich vorlegt, um Vorsorge für den Fall weiterer COVID-19-Ausbrüche zu tragen. Damit die Ausbreitung des Virus eingedämmt und weitere strenge Maßnahmen, wie etwa Lockdowns, vermieden werden können, sind Wachsamkeit und eine rasche Reaktion geboten. Der Schwerpunkt der heute verabschiedeten Mitteilung liegt auf einer besseren Vorsorge, einschließlich Testung und Kontaktnachverfolgung, einer wirksameren Überwachung sowie dem Zugang zu Schutzausrüstung, Arzneimitteln und Medizinprodukten. Auch soll die Belastung durch die saisonale Grippe, beispielsweise durch frühzeitige Impfungen, vermindert werden, um zusätzlichen Druck auf die Gesundheitssysteme zu vermeiden.
EU-Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas sagte: „Wir wissen jetzt mehr über das Virus, aber trotzdem müssen wir wachsam bleiben und Vorsorge treffen. Mit dem heute vorgestellten Maßnahmenpaket soll weiteren möglichen Ausbrüchen von COVID-19 entgegengewirkt werden. Auf der Grundlage der in den vergangenen Monaten gewonnenen Erkenntnisse treffen wir Vorkehrungen, damit nicht mehr improvisiert werden muss, unsere Vorsorge an allen Fronten verstärkt wird, der Binnenmarkt und seine wichtigsten Freiheiten erhalten bleiben und der Weg zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung in der gesamten EU geebnet wird.“
Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin, Stella Kyriakides, ergänzte: „Seit dem Höhepunkt der COVID-19-Pandemie haben wir bereits viel erreicht, aber das Virus zirkuliert immer noch. Wachsamkeit, Vorsorge und Koordinierung sind unerlässlich, um großflächige Ausbrüche zu verhindern. Heute rufen wir zu entschlossenen und gemeinsamen Maßnahmen zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger auf und werden auch die Mitgliedstaaten darin unterstützen. Wir tragen Verantwortung dafür, eine umfassende Vorsorge zu gewährleisten. Gerade jetzt dürfen wir in unserer Wachsamkeit nicht nachlassen.“
In der Mitteilung wird eine Reihe vorrangiger Aktionen für nationale Behörden, Kommission und EU-Agenturen dargelegt:
- Erhöhung von Testabdeckung, Verstärkung von Kontaktnachverfolgung und Überwachung durch öffentliche Gesundheitseinrichtungen zur Identifizierung von Clustern und anschließenden Eindämmung der Ausbrüche: Ergänzend zu der Mitteilung hat die Kommission heute einen Durchführungsbeschluss zur Förderung der grenzüberschreitenden Interoperabilität von Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung und Warnung
- Sicherstellen einer funktionierenden Versorgung mit persönlicher Schutzausrüstung, Arzneimitteln und Medizinprodukten über Mechanismen wie gemeinsame Beschaffungsverfahren in Dringlichkeitssituationen und strategische Bevorratung in der EU
- Aufrechterhalten von rasch nutzbaren Kapazitätspuffern im Gesundheitswesen‚ ohne andere Bereiche der Gesundheitsversorgung zu vernachlässigen, unter anderem durch finanzielle Unterstützung für den Transport von medizinischem Personal und Patienten zwischen den Mitgliedstaaten und durch eine koordinierte Entsendung von medizinischen Notfallteams und -ausrüstung im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens in die dies anfragenden Länder;
- Bereitstellen gezielter und örtlich begrenzter nichtpharmazeutischer Maßnahmen auf der Grundlage von Forschungsarbeiten und Evidenzdaten sowie zeitnaher Informationsaustausch über die Wirksamkeit wiedereingeführter Maßnahmen
- Unterstützen schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie älterer Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und marginalisierter Personengruppen durch den Austausch bewährter Verfahren für Testung, Versorgung und Behandlung, einschließlich psychologischer und psychosozialer Unterstützung
- Verringern der Belastung durch die saisonale Grippe‚ um zusätzlichen Druck auf die bereits stark beanspruchten Gesundheitssysteme zu vermeiden, durch eine höhere Impfquote und andere Mittel wie das Gewährleisten zusätzlicher nationaler Beschaffungsverfahren für Grippeimpfstoffe
Hintergrund
Die COVID-19-Pandemie hat in der EU und weltweit zu beispiellosen Belastungen geführt. Viele Länder waren mit einer ausgedehnten Übertragung des Virus in der Bevölkerung konfrontiert. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen eingeleitet, etwa zur Aufrechterhaltung des Binnenmarktes, zur Unterstützung des Verkehrs- und Tourismussektors, zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Förderung der Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige Personengruppen. Außerdem hat die Kommission Empfehlungen zu Reisen und Grenzmaßnahmen ausgegeben, die erforderlich sind, um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und gleichzeitig den Binnenmarkt zu erhalten. Die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Reaktion zunehmend, was absolut wichtig dafür ist, sicherzustellen, dass sich die epidemiologische Lage in der gesamten EU nicht verschlechtert. Die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit haben dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen auf ein Niveau zu senken, das von den Gesundheitssystemen zu bewältigen war. Dies wiederum ermöglichte – orientiert an dem europäischen Fahrplan zur Lockerung der Corona-Maßnahmen – die schrittweise Aufhebung der verschiedenen verhängten Beschränkungen und die Wiederaufnahme der meisten Tätigkeiten.
Das Virus macht nicht an den Grenzen der EU Halt. Die Kommission wird sich weiterhin mit anderen globalen Akteuren, einschließlich der Vereinten Nationen und der WHO, abstimmen, um die erforderliche internationale Reaktion auf diese globale Gesundheitsgefahr, darunter der gleichberechtigte Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff, sicherzustellen.
Links zum Thema:
Coronavirus: Europäische Kommission stärkt Vorsorge im Hinblick auf weitere Ausbrüche
Presseinformation der EU-Kommission vom 15.07.2020.
Hintergrundinformationen: Die EU auf künftige COVID-19-Ausbrüche vorbereiten
Coronavirus: Neue Schritte hin zu einer Interoperabilitätslösung für Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung und Warnung
Website zum Coronavirus
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.