Coronavirus: Italien beantragt Hilfe aus dem EU-Solidaritätsfonds © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Patricia De Melo Moreira

27.04.2020 Brüssel. Italien ist derzeit der am stärksten von der Coronavirus-Krise betroffene Mitgliedstaat und das erste Land, das in diesem Zusammenhang Hilfe aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union bei der EU-Kommission beantragt hat. „Dank seines erweiterten Anwendungsbereichs, der nun auch Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit einschließt, zählt der Fonds zu den Instrumenten, die die Kommission – als konkretes Zeichen der europäischen Solidarität in diesen schwierigen Zeiten – rasch zur Verfügung gestellt hat, um die Belastung der Haushalte der Mitgliedstaaten zu verringern“, so Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen.

Die Europäische Kommission hat ihren ersten vorläufigen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem EU-Solidaritätsfonds zur Bekämpfung des Coronavirus-Ausbruchs und seiner Auswirkungen aus Italien erhalten. Es wird erwartet, dass Italien in den kommenden Wochen weitere Einzelheiten vorlegt. Seit dem 1. April 2020 können die EU-Mitgliedstaaten gemäß dem Vorschlag der Kommission für eine Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise in einer gesundheitlichen Notlage Unterstützung aus dem EU-Solidaritätsfonds beantragen.

Nächste Schritte

Die Europäische Kommission wird bis zum 24. Juni 2020 alle Anträge im Zusammenhang mit dem Coronavirus sammeln und sie dann zusammen in einem Paket prüfen, um so eine gerechte Behandlung aller Fälle zu gewährleisten. Anschließend legt sie dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für finanzielle Unterstützung vor.

Die Kommission wird sämtliche Anträge zusammen in einem Paket behandeln, also nicht in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Dadurch wird sichergestellt, dass die verfügbaren Ressourcen fair und gerecht auf alle Mitgliedstaaten verteilt werden, die von dieser gesundheitlichen Notlage am stärksten betroffen sind.

Hintergrund

Im Rahmen der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise hat die Kommission am 13. März vorgeschlagen, den Anwendungsbereich des Solidaritätsfonds der Europäischen Union auszuweiten, damit der Fonds nicht nur bei Naturkatastrophen, sondern auch bei Notlagen größeren Ausmaßes im Gesundheitsbereich finanzielle Unterstützung leisten kann. Dieser Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat in Rekordzeit gebilligt und trat am 1. April 2020 in Kraft.

Für 2020 stehen dem Fonds 800 Millionen Euro zur Verfügung, um die am stärksten von dieser Krise betroffenen EU-Länder finanziell zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, die finanzielle Belastung durch Sofortmaßnahmen, wie z. B. Bereitstellung medizinischer Hilfe und Erwerb medizinischer Ausrüstung, Unterstützung gefährdeter Gruppen, Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Krankheit und Verbesserung der Abwehrbereitschaft, zu verringern.

Links zum Thema:

COVID-19: EU-Kommission präsentiert koordinierte Maßnahmen für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus
Presseinformation der EU-Kommission vom 13.03.2020

Factsheet: Koordinierte europäische Reaktion auf das Coronavirus: Fragen und Antworten

Website zum Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland