COVID-19: EU-Kommission unterstützt Rückführung von EU-Bürgern von der Diamond Princess © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

20.02.2020 Brüssel. Die EU ko-finanziert über das EU-Katastrophenschutzverfahren die Rückführung von EU-Bürgern vom Kreuzfahrtschiff Diamond Princess. Dieses liegt seit Anfang Februar in Yokohama (Japan) unter Quarantäne vor Anker. Zwei italienische Flugzeuge fliegen die EU-Bürger aus, ein mitreisendes Ärzte-Team wird die Passagiere zuvor untersuchen.

Nur diejenigen, die negativ auf das COVID-19-Virus getestet wurden oder keine Symptome der Krankheit aufweisen, dürfen an Bord gehen. Die endgültigen Zahlen und Nationalitäten werden in den kommenden Tagen bekannt gegeben. Nach Ankunft in Europa werden die Passagiere erneut unter Quarantäne gestellt, dies organisiert und überwacht jeder entsprechende EU-Mitgliedstaat.

„Der Ausbruch dieser Epidemie ist voller menschlicher Geschichten. Wir dürfen sie bei den Zahlen und Statistiken nicht aus den Augen verlieren“, erklärte Janez Lenarčič, Kommissar für Krisenmanagement, gestern (Mittwoch) Abend. „Ich danke den italienischen Behörden und den Besatzungen der Flugzeuge für ihren Einsatz, die EU-Bürger sicher nach Hause zu bringen. Die EU arbeitet weiterhin rund um die Uhr, um sowohl unsere Mitgliedstaaten als auch China zu unterstützen. Wir arbeiten derzeit daran, in den kommenden Tagen weitere Ausrüstung nach China zu senden.“

Bislang hat das EU-Katastrophenschutzverfahren die Rückführung von über 400 EU-Bürgern aus China mit Flügen aus Frankreich und Deutschland erleichtert.

Die Europäische Kommission steht in regelmäßigem Kontakt mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten und der Weltgesundheitsorganisation zu allen Aspekten des COVID-19-Ausbruchs.

Hintergrund

Das EU-Katastrophenschutzverfahren stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten/beteiligten Staaten im Bereich des Katastrophenschutzes, um die Prävention, die Vorbereitung und die Reaktion auf Katastrophen zu verbessern. Durch das Verfahren spielt die Europäische Kommission eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung der Reaktion auf Katastrophen in Europa und darüber hinaus.

Wenn das Ausmaß eines Notfalls die Reaktionsfähigkeit eines Landes überfordert, kann sie über das Verfahren Hilfe anfordern. Sobald das Verfahren aktiviert ist, koordiniert es die von den Mitgliedstaaten/Teilnehmerstaaten durch spontane Angebote zur Verfügung gestellte Hilfe. Darüber hinaus hat die EU den Europäischen Katastrophenschutzpool geschaffen, um über eine kritische Anzahl leicht verfügbarer Katastrophenschutzkapazitäten zu verfügen, die eine stärkere und kohärentere kollektive Reaktion ermöglichen.

Bis heute nehmen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, Serbien, Nord-Mazedonien, Montenegro und die Türkei an dem Verfahren teil. Seit seiner Einführung im Jahr 2001 hat der EU-Katastrophenschutzmechanismus mehr als 300 Hilfsersuchen innerhalb und außerhalb der EU beantwortet.

Links zum Thema:

COVID-19 outbreak: Commission supports repatriation of EU citizens from cruise ship in Japan
Presseinformation der EU-Kommission vom 19.02.2020.

Factsheet zum EU-Katastrophenschutz Verfahren

Factsheet zum EU-Korrdinierungszentrum

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.