20.07.2018 Brüssel – Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 27 Mitgliedstaaten (alle außer Litauen) zu richten, da die nationalen Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis nicht mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen übereinstimmen. Die EU hat ein modernes System für die Anerkennung von Berufsqualifikationen und -erfahrung in der gesamten EU geschaffen, das nicht umgesetzt wird.

Die Aufforderungsschreiben betreffen zentrale Themen für das Funktionieren der Richtlinie über Berufsqualifikationen, insbesondere die Einführung des Europäischen Berufsausweises, den Vorwarnungsmechanismus, den partiellen Zugang zu einer Berufstätigkeit, die Verhältnismäßigkeit der sprachlichen Anforderungen und die Einrichtung von Beratungszentren.

Qualifikationen von Fachkräften, die sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen oder dort Dienstleistungen erbringen möchten, werden leichter anerkannt. Gleichzeitig sind dadurch die Verbraucher wie auch die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt. Die Gewährleistung einer kohärenten Anwendung dieser Regeln zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen ist der Kommission ein besonderes Anliegen.

Außerdem spricht die Kommission Fragen der Transparenz und Verhältnismäßigkeit regulatorischer Hindernisse an, die sie zum Teil in ihrer Mitteilung vom Januar 2017 über die Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung erwähnt hat. Alle Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren; andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Weitere Informationen:

Die wichtigsten Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Juli 2018: MEMO/18/4486.
Allgemeine Informationen zu EU-Vertragsverletzungsverfahren