07.06.2018 Straßburg – Der Binnenmarkt beruht auf dem freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Der freie Datenverkehr könnte bald als fünfte Grundfreiheit hinzukommen.

Der Binnenmarktausschuss hat am Montag, den 4. Juni 2018, neue Regeln verabschiedet, die den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der EU gewährleisten sollen.

Der Verordnungsentwurf zielt darauf ab, geografische Beschränkungen bei der Speicherung und Verarbeitung nicht personenbezogener Daten zu beseitigen. Es würde Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ermöglicht, nicht personenbezogene Daten überall in der EU zu speichern und zu verarbeiten.

„Diese Verordnung ist ein echter Wendepunkt für die digitale Wirtschaft in Europa, der sowohl Unternehmen als auch Behörden enorme Effizienzsteigerungen bringen kann. Sie wird den Weg für künstliche Intelligenz, Cloud Computing und Big-Data-Analysen ebnen“, hebt die Berichterstatterin des Parlaments, Anna Maria Corazza Bildt (EVP) aus Schweden, hervor.

Derzeit können die EU-Länder öffentliche und private Organisationen dazu verpflichten, die Speicherung oder Verarbeitung von Daten innerhalb der nationalen Grenzen anzusiedeln und tun dies in vielen Fällen auch. Die derzeitigen Beschränkungen und Rechtsunsicherheiten beim Datentransfer (z.B. bei Providerwechsel) kosten die Unternehmen in der EU jährlich Milliarden Euro. Einschränkungen wären künftig nur noch aus „zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit“ gerechtfertigt. Die Datenübertragbarkeit zwischen Cloud-Service-Providern sollte einen echten grenzüberschreitenden Wettbewerb mit Vorteilen für die Unternehmen ermöglichen.

„Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verringerung des Datenprotektionismus, der die digitale Wirtschaft bedroht. Mein Ziel sind klare, netzneutrale und zukunftssichere Regeln“, sagt Corazza Bildt.

Keine Risiken für den Online-Datenschutz

Diese Bestimmungen würden nur nicht personenbezogene Daten betreffen, die entweder von vornherein nicht persönlicher Natur sind (d.h. keine Informationen enthalten, mit denen einzelne Personen identifiziert werden können), oder die anonymisiert sind (indem Elemente, die zur Identifizierung einer Person führen würden, aus dem Datensatz entfernt wurden). Daher ergänzt diese Verordnung die Datenschutz-Grundverordnung, die seit 25. Mai 2018 angewandt wird.

Nächste Schritte

Sollte das Plenum das Mandat im Juni annehmen, könnten die Verhandlungen über einen endgültigen Text der Verordnung mit dem Rat und der Kommission bereits am 14. Juni 2018 beginnen.