13.11.2020 Brüssel. Der digitale und grüne Wandel verändert das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher grundlegend. Die EU-Kommission hat heute (Freitag) in einer neuen Verbraucheragenda für die nächsten fünf Jahre dargelegt, wie sie die Rechte der Verbraucher beim ökologischen und digitalen Wandel wahren und stärken will. Dazu gehört etwa ein geplanter Legislativvorschlag, um die Menschen besser über die Nachhaltigkeit von Produkten zu informieren sowie ein Aktionsplan zur Produktsicherheit mit China.
Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz, erklärte dazu: „Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, ihre Rolle beim grünen und digitalen Wandel wahrzunehmen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass unsere Vorschriften zum Schutz der Verbraucherrechte mit der heutigen digitalen Realität Schritt halten, insbesondere durch eine energische Durchsetzung und eine größere Verantwortung der Online-Plattformen.“
EU-Justizkommissar Didier Reynders ergänzte: „Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher stehen mitten in einem globalen Wandel. Ihr Handeln kann einen wesentlichen Unterschied bewirken. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in die Lage versetzt werden, nachhaltige Entscheidungen zu treffen, und sie müssen sicher sein, dass ihre Rechte unter allen Umständen geschützt werden. Mit der neuen Agenda werden Maßnahmen zur Förderung einer fairen digitalen und grünen Gesellschaft eingeführt, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Verbraucherverhalten über die Grenzen einzelner Mitgliedstaaten hinausgeht.“
Mit der neuen Verbraucheragenda sollen die europäischen Verbraucher/innen in die Lage versetzt werden, eine aktive Rolle beim ökologischen und digitalen Wandel zu spielen. Die Agenda befasst sich auch mit der Frage, wie der Verbraucherschutz und die Resilienz während und nach der COVID-19-Pandemie verbessert werden können, die erhebliche Herausforderungen für den Alltag der Verbraucher mit sich brachte. Konkret werden in der Agenda Prioritäten und Schwerpunktmaßnahmen genannt, die in den nächsten fünf Jahren zusammen mit den Mitgliedstaaten auf europäischer und nationaler Ebene zu ergreifen sind.
Verbraucherrechte in der COVID-19-Krise
Ob Online-Betrug oder stornierte Reiseleistungen: die COVID-19-Pandemie hat sich auf viele Bereiche des Lebens der Verbraucher/innen ausgewirkt. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und im Dialog mit den Plattformen und allen einschlägigen Akteuren weiterhin gegen Betrug am Verbraucher vorgehen. Darüber hinaus wird die Kommission weiterhin dafür sorgen, dass Reisende und Passagiere bei annullierten Reisen durch EU-Rechte geschützt werden. Die Kommission wird die längerfristigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Verhaltensweisen der europäischen Bürgerinnen und Bürger analysieren, was als Grundlage für künftige politische Initiativen dienen wird.
Stärkung der Verbraucherposition und Gewährleistung eines besseren Schutzes
In der neuen Verbraucheragenda wird eine Vision für die Verbraucherpolitik der EU für den Zeitraum 2020-2025 vorgestellt, die sich auf fünf Schwerpunktbereiche konzentriert:
1. Grüner Wandel — Die Kommission will sicherstellen, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf dem EU-Markt nachhaltige Produkte zur Verfügung stehen und sie über bessere Informationen verfügen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Im nächsten Jahr wird die Kommission einen Vorschlag vorlegen, um die Verbraucher/innen besser über die Nachhaltigkeit von Produkten zu informieren und Praktiken wie Grünfärberei oder vorzeitige Obsoleszenz zu bekämpfen. Die Kommission wird auch Reparaturen und nachhaltigere „kreislauforientierte“ Produkte fördern. Der grüne Wandel kann nicht ohne Unternehmen vollzogen werden – die Kommission ist entschlossen, mit den Wirtschaftsakteuren zusammenzuarbeiten, um ihre Zusagen zur Förderung eines nachhaltigen Verbrauchs über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus zu fördern.
2. Digitaler Wandel — Der digitale Wandel verändert das Leben der Verbraucher/innen grundlegend und bietet neue Chancen, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Die Kommission will gegen Online-Geschäftspraktiken wie „Dark Patterns“ und versteckte Werbung vorgehen, die das Recht der Verbraucher auf eine fundierte Wahl missachten, ihre Verhaltensweisen missbrauchen oder ihre Entscheidungsprozesse verzerren. Darüber hinaus müssen die Interessen der Verbraucher/innen bei der Festlegung von Vorschriften für die digitale Wirtschaft und Anforderungen an künstliche Intelligenz (KI) gebührend berücksichtigt werden. Um die derzeitigen Vorschriften an die fortschreitende Digitalisierung und die Zunahme verbundener Produkte anzupassen, wird die Kommission auch die Richtlinie zur Produktsicherheit überarbeiten. Da der Verbraucherschutz im Hinblick auf die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen für Privatkunden gestärkt werden muss, werden die Richtlinien über Verbraucherkredite und die Vermarktung von Finanzdienstleistungen überarbeitet.
3. Wirksame Durchsetzung der Verbraucherrechte — Zwar fällt die Durchsetzung der Verbraucherrechte in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch hat die Kommission eine koordinierende und unterstützende Rolle. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der rechtzeitigen Umsetzung und Durchsetzung des Verbraucherrechts unterstützen, unter anderem durch das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Die Kommission wird auch die nationalen Behörden unterstützen, indem sie beispielsweise ein Instrumentarium innovativer E-Tools einsetzt, um die nationalen Behörden besser in die Lage zu versetzen, gegen illegale Online-Geschäftspraktiken vorzugehen und unsichere Produkte zu ermitteln.
4. Besondere Bedürfnisse bestimmter Verbrauchergruppen — Gewisse Verbrauchergruppen in bestimmten Situationen können besonders schutzbedürftig sein und besondere Schutzvorkehrungen benötigen, z.B. Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Die Kommission wird sich mit den Anforderungen an Standards für Babyartikel befassen. In Bezug auf Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten, die durch die COVID-19-Krise noch verschärft werden, wird die Kommission die Mittel für eine verbesserte Schuldnerberatung in den Mitgliedstaaten aufstocken. Die Kommission wird auch Initiativen unterstützen, die lokale Beratung über den Zugang zu Informationen – online und offline – bieten.
5. Internationale Zusammenarbeit — In einer globalisierten Welt, in der Online-Käufe über Grenzen hinweg getätigt werden, ist die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern von entscheidender Bedeutung. Die Kommission wird 2021 einen Aktionsplan mit China ausarbeiten, um die Sicherheit von online verkauften Produkten zu erhöhen. Ab 2021 wird die Kommission zudem regulatorische Unterstützung, technische Hilfe und Kapazitätsaufbau für EU-Partnerregionen, auch in Afrika, entwickeln.
Weiteres Vorgehen
Die Kommission wird die in der Agenda angekündigten Initiativen vorstellen und sieht einem breit angelegten Dialog mit allen Interessenträgern über die Prioritäten und Maßnahmen sowie über die Methoden der Zusammenarbeit zur Förderung des Verbraucherschutzes in den kommenden Jahren erwartungsvoll entgegen.
Hintergrund
Die EU verfügt über einen soliden Verbraucherschutzrahmen, der sich über viele Jahre entwickelt hat und kürzlich durch mehrere Gesetzesinitiativen gestärkt wurde, von denen die Verbraucher/innen in der EU in den kommenden Jahren profitieren werden, einschließlich der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher im Jahr 2018.
Die neue Verbraucheragenda baut auf der Verbraucheragenda 2012 auf und ist das Ergebnis intensiver Vorbereitungen und Diskussionen mit Interessenträgern. Im Juni 2020 leitete die Kommission eine EU-weite offene öffentliche Konsultation zur neuen europäischen Verbraucherpolitik für den nächsten Zeitraum ein. Die öffentliche Konsultation hat einen wertvollen Beitrag zur Erstellung der neuen Verbraucheragenda geleistet und allgemeine Unterstützung für ihre wichtigsten Prioritäten, einschließlich der Notwendigkeit, auf die COVID-19-Pandemie zu reagieren, gezeigt. Die Agenda ergänzt andere Initiativen der Kommission wie den Grünen Deal und den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und wird auch sicherstellen, dass bei der Umsetzung des Mehrjährigen Finanzrahmens den Verbraucherprioritäten Rechnung getragen wird.
Links zum Thema:
Neue Verbraucheragenda Stärkung der Resilienz der Verbraucher/innen für eine nachhaltige Erholung
Neue Verbraucheragenda – Factsheet
Verbraucherstrategie
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.