Digitales COVID-Zertifikat der EU tritt in Kraft © Europäische Union, 2021, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Xavier Lejeune

01.07.2021 Brüssel. Heute (Donnerstag) tritt die Verordnung zum COVID-19-Zertifikat der EU in Kraft. Alle Menschen, die in der EU wohnen, können sich nun das digitale COVID-Zertifikat ausstellen und verifizieren lassen. Das Zertifikat soll das sichere Reisen auch während der Corona-Pandemie innerhalb der EU erleichtern. „Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist ein Symbol für ein offenes und sicheres Europa, in dem die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bei der vorsichtigen Öffnung an erster Stelle steht“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Eine große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat sich dem System bereits angeschlossen und kann die Zertifikate sowohl ausstellen als auch überprüfen. Es wurden schon mehr als 200 Millionen Zertifikate erstellt. Wir helfen den Menschen in Europa, die von ihnen so sehr geschätzte Freiheit zurückzuerlangen.“

26 EU-Staaten können die Zertifikate ausstellen und überprüfen. Irland wird aufgrund massiver Cyberattacken die Übergangsfrist nutzen, die in der Vorordnung vorgesehen ist.

21 Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein hatten bereits vor der heutigen Frist mit der Ausstellung von Zertifikaten begonnen. Alle EU- und EWR-Länder sind live mit der EU-Schnittstelle (Gateway), mit dem Zertifikate grenzüberschreitend überprüft werden können, verbunden. Die EU-Gesetzgebung bezüglich Ausgabe und Zertifizierung des digitalen COVID-Zertifikats durch die Schweiz wird heute im Komitologie-Ausschuss diskutiert.

Mitgliedstaaten, die zusätzliche Zeit benötigen, erhalten nach dem 1. Juli eine Übergangsfrist von sechs Wochen für die Ausstellung von Zertifikaten.

Aufseiten der Kommission wurde die Arbeit am digitalen COVID-Zertifikat der EU von Justizkommissar Didier Reynders geleitet in enger Zusammenarbeit mit Vizepräsidentin Věra Jourová und Vizepräsident Margaritis Schinas sowie den Kommissionsmitgliedern Thierry Breton, Stella Kyriakides und Ylva Johansson.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU

Das digitale COVID-Zertifikat der EU soll es leichter machen, während der COVID-19-Pandemie in der EU sicher und frei zu reisen. Alle Europäerinnen und Europäer können sich zwar auch ohne Zertifikat frei bewegen, aber das Zertifikat wird das Reisen erleichtern, und für diejenigen, die es vorweisen können, gelten Beschränkungen wie z. B. Quarantänevorschriften nicht.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist allgemein erhältlich und

  • bescheinigt COVID-19-Impfung, Tests und Genesung,
  • ist kostenlos in allen EU-Sprachen verfügbar,
  • wird digital und in Papierform bereitgestellt,
  • ist sicher und enthält einen QR-Code mit digitaler Signatur.

Nach der neuen Verordnung dürfen die Mitgliedstaaten keine weiteren Reisebeschränkungen für die Inhaber/innen eines digitalen COVID-Zertifikats der EU einführen, außer wenn diese zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismäßig sind.

Außerdem hat die Kommission zugesagt, im Rahmen des Soforthilfeinstruments 100 Millionen Euro zu mobilisieren, um die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung preisgünstiger Tests zu unterstützen.

Hintergrund

Am 17. März 2021 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Einführung eines COVID-Zertifikats der EU vorgelegt, damit EU-Bürgerinnen und -Bürger während der Pandemie frei und sicher reisen können.

Am 20. Mai erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über den Vorschlag. Am 1. Juni ging mit dem EU-Gateway das technische Herzstück des Systems online, über das die Sicherheitsfunktionen im QR-Code der Zertifikate geprüft werden können. Alle 30 EU- und EWR-Länder haben sich pünktlich zum 1. Juli an das Gateway angeschlossen. Die ersten Mitgliedstaaten hatten bereits ab dem 1. Juni mit der Ausstellung von Zertifikaten begonnen, und vor der Frist am 1. Juli waren insgesamt 21 EU-Länder dazugestoßen.

Die Verordnung wurde am 14. Juni offiziell erlassen und am 15. Juni veröffentlicht. Sie tritt heute, am 1. Juli, in Kraft, wobei den Mitgliedstaaten, die noch mehr Zeit brauchen, bis sie Zertifikate ausstellen können, eine Anlauffrist von sechs Wochen eingeräumt wurde.

Am Montag hatten die EU-Kommissare Reynders, Breton und Kyriakides ein Schreiben an die 27 EU-Mitgliedstaaten gerichtet. Darin forderten sie eine rechtzeitige und konsequente Umsetzung der aktualisierten Empfehlung zur Koordinierung der Freizügigkeitsbeschränkungen in der EU und des digitalen COVID-Zertifikats der EU fordern.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlung so schnell wie möglich umzusetzen, insbesondere die Reiseausnahmen für vollständig geimpfte und genesene Personen, die Bemühungen zur Gewährleistung der Einheit der Familie und die aktualisierte Farbcodierung der ECDC-Karte. Dies sollte am besten vor dem 1. Juli geschehen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU übereinstimmen.

Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten außerdem, die technische Einführung des digitalen COVID-Zertifikats der EU vor dem 1. Juli, dem Beginn der Anwendung der Verordnung, zügig voranzutreiben. Wenn ein Mitgliedstaat nicht rechtzeitig bereit ist, muss er die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten informieren.

Links zum Thema:

Mitschnitt der heutigen Pressekonferenz der EU-Kommission

Website

Factsheet

Fragen und Antworten (aktualisiert)

Neues Videomaterial

Video über das digitale COVID-Zertifikat der EU

Re-open EU

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.