07.06.2018 Straßburg – Die neuen Regeln gelten für alle Teile von Drohnen (einschließlich Motor und Fernsteuerung). Es soll sichergestellt werden, dass Hersteller und Nutzer EU-weit die Sicherheit, Privatsphäre, den Umgang mit persönlichen Daten und den Umweltschutz respektieren:

 

  • Drohnen dürfen nur bis zu einer festgelegten Maximalhöhe und einem bestimmten Abstand fliegen, um Menschen am Boden sowie andere Luftraumnutzer (beispielsweise Fallschirmspringer) nicht zu gefährden.
  • Der Zugang zu bestimmten Anlagen wie Flughäfen, Botschaften, Gefängnisse und Kernkraftwerke wird eingeschränkt oder verboten.
  • Drohnen, die beim Aufprall mehr als 80 Joules kinetische Energie freisetzen und daher Verletzungen verursachen könnten, müssen registriert werden. Registrierte Drohnen werden markiert, damit sie leicht identifiziert werden können.
  • Drohnen sollen so entworfen werden, dass sie möglichst wenig Lärm- und Luftverschmutzung verursachen.

Der Drohnenmarkt in der EU

Der europäische Drohnensektor entwickelt sich sehr schnell. Untersuchungen zufolge werden bis 2050 mehr als 150 000 neue Jobs in diesem Sektor entstehen. Außerdem wird geschätzt, dass die Drohnenindustrie in zehn Jahren rund zehn Prozent des gesamten EU-Luftverkehrsmarkts (rund 15 Milliarden Euro pro Jahr) ausmachen könnte.

Nächste Schritte

Das Parlament wird am 11. Juni über eine neue Verordnung zur EU-Luftfahrtsicherheit debattieren, einschließlich Bestimmungen für Drohnen, und am 12. Juni darüber abstimmen. Sobald die neue Verordnung in Kraft getreten ist, wird die Europäische Kommission ihre Arbeit an detaillierteren Regeln (Durchführungsrechtsakt) aufnehmen.

Was ist eine Drohne und wofür kann sie genutzt werden?
  • Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die ursprünglich für den militärischen Einsatz entwickelt wurden.
  • Sie werden heute für verschiedenste Zwecke verwendet: Fotografie und Film, Rettungsmanöver, Inspektionen von Pipelines oder Schädlingsbekämpfung.