04.12.2018 Brüssel – In der Europäischen Union sind gestern (3.12) neue Maßnahmen zur strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche in Kraft getreten. Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass Kriminellen und Terroristen bei Geldwäschedelikten überall in der EU dieselben strengen Strafen drohen, mindestens aber eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Die Kommission hatte im Dezember 2017 vorgeschlagen, die Straftatbestände und Strafen im Bereich Geldwäsche EU-weit einheitlich zu regeln. Auch wenn Geldwäsche schon heute in allen Mitgliedstaaten unter Strafe steht, gibt es bei der Definition der Straftatbestände und Strafen innerhalb der EU doch noch Unterschiede. Dies gibt Kriminellen die Möglichkeit, gezielt nach Schlupflöchern Ausschau zu halten und die Rechtsunterschiede zwischen den einzelnen Ländern auszunutzen.

Durch das Inkrafttreten der neuen Vorschriften wird dem nun ein Riegel vorgeschoben. Die Mitgliedstaaten haben jetzt 24 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und der Kommission ihre Umsetzungsbestimmungen mitzuteilen.

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