EU-Außenminister beschließen Sanktionsregelung gegen Menschenrechtsverstöße © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

08.12.2020 Brüssel. Die EU-Außenministerinnen und -minister haben sich Montag (7. Dezember) auf einheitliche Sanktionsregelungen gegen Menschenrechtsverstöße – die sogenannte europäische Version des „Magnitsky Acts“ – geeinigt. Mit diesem Mechanismus kann Tätern die Einreise in die EU verboten und ihr Vermögen in der EU eingefroren werden. Zudem haben die Außenminister in Vorbereitung auf den Europäischen Rat am 10. und 11. Dezember den Vorschlag der Kommission für eine zukunftsorientierte transatlantische Agenda unterstützt und eine mögliche Reaktion der EU gegen die Türkei aufgrund der nach wie vor angespannten Lage im östlichen Mittelmeer diskutiert. Der Allgemeine Rat der EU wird heute weitere Vorbereitungen für den Gipfel treffen. Gegen 14:30 Uhr findet eine abschließende Pressekonferenz statt, die bei Europe by Satellite übertragen wird.

Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, sagte gestern im Anschluss an das Treffen der Außenminister in Bezug auf die Sanktionsregelung: „Dies ist ein bahnbrechendes Abkommen, das erste seiner Art. Es wird es der Europäischen Union ermöglichen, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Verstöße weltweit ins Visier zu nehmen und nicht Land für Land endlose Diskussionen für jeden einzelnen Fall führen zu müssen. Wir senden ein klares Signal an die Verantwortlichen über das starke Engagement der Europäischen Union für die Menschenrechte.“

Der „Europäische Magnitsky Act“

Das Globale Menschenrechts-Sanktionsregime der EU richtet sich gegen Einzelpersonen und Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -missbräuche verantwortlich oder daran beteiligt sind, sowie gegen Einzelpersonen und Organisationen, die mit ihnen in Verbindung stehen. Es kann sich auf staatliche und nichtstaatliche Akteure beziehen.

Der Hohe Vertreter hat heute eine Erklärung im Namen der EU zum Sanktionsregime gegen Menschenrechtsverstöße veröffentlicht, in der er die Bedeutung der Neuerung unterstreicht: „Die effektive Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle ist ein strategisches Ziel der EU. Die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte sind Grundwerte der Europäischen Union und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU.“

Die künftigen Beziehungen zu den USA

Die Ministerinnen und Minister begrüßten die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters für eine zukunftsorientierte transatlantische Agenda und betonten, dass eine starke, auf Gegenseitigkeit beruhende und weitsichtige Partnerschaft zum Rückgrat einer globalen Allianz zwischen der EU und den USA werden sollte.

Mögliche Maßnahmen gegen die Türkei

Alle Ministerinnen und Minister waren der Ansicht, dass sich das Verhalten der Türkei im östlichen Mittelmeer nicht grundsätzlich geändert hat. Im Gegenteil, die Lage habe sich in mehreren Punkten verschlechtert. Die Außenminister werden ihre jeweiligen Staats- oder Regierungschefs vor dem Europäischen Rat am Donnerstag über diese Einschätzung informieren. Die Staats- und Regierungschefs werden über mögliche Reaktionen der EU auf diese verschlechterte Lage beraten.

Links zum Thema:

Mitschnitt der Pressekonferenz von Josep Borrell nach dem Außenrat

Mitschrift der Pressekonferenz

Erklärung im Namen der EU zum Sanktionsregime

Tagung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.