EU-Bankenregeln sollen Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen erleichtern © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

10.06.2020 Brüssel. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich nach wenigen Wochen politisch auf einen Kommissionsvorschlag vom 28. April geeinigt, mit dem die Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen erleichtert werden soll. Die kurzfristigen Änderungen an den Bankenregeln sollen sicherstellen, dass die Banken weiterhin Kredite vergeben können, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und die Weichen für einen schnellen Konjunkturaufschwung zu stellen. Konkret geht es um die Auslegung der Bilanzierungs- und Aufsichtsvorschriften der EU sowie gezielte „Sofort“-Änderungen an den EU-Bankenvorschriften.

Die rasche politische Einigung beschleunigt das Gesetzgebungsverfahren, sodass das Paket so bald wie möglich in Kraft treten kann. Gleichzeitig tauscht sich die Kommission mit dem europäischen Finanzsektor darüber aus, wie europäische Haushalte und Unternehmen in dieser Zeit unterstützt werden können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.

Links zum Thema:

Réponse au coronavirus: la Commission se félicite de l’accord politique du Parlement européen et des États membres sur un paquet visant à faciliter les prêts aux ménages et aux entreprises dans l’UE
Nachricht der EU-Kommission vom 10.06.2020.

Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für ein Bankenpaket

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland