EU erlaubt mehr Staatshilfen für Industrie und Landwirte © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

29.04.2026 Brüssel (dpa). Angesichts der Energiekrise lockert die EU ihre strengen Regeln für
staatliche Beihilfe für begrenzte Zeit und ermöglicht Mitgliedstaaten so Hilfsmaßnahmen für
die energieintensive Industrie, Landwirtschaft und den Verkehrsbereich. Die Mitgliedstaaten
könnten der energieintensiven Industrie vorübergehend höhere Vergünstigungen beim
Strompreis geben und unter anderem Landwirte bei den gestiegenen Kosten für Düngemittel
und Kraftstoff entlasten. Die Europäische Kommission hat dafür einen neuen Beihilferahmen
eingeführt, der bis Ende Dezember gilt.

Mitgliedstaaten müssen die Brüsseler Behörde wie üblich über geplante Maßnahmen
informieren. Die Wettbewerbshüter wollen schnelle Entscheidungen treffen.

Ziel: Krisenfolgen abfedern
EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera teilte mit, dass die Umstellung auf eine saubere
Wirtschaft weiter nötig sei. «Die Energiewende bleibt die wirksamste Strategie für Europas
Autonomie, Wachstum und Resilienz. Die jüngsten Energiepreisanstiege erfordern jedoch
ein sofortiges Handeln.» Der Beihilferahmen solle die Auswirkungen der Krise auf zentrale
Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr abfedern.

Konkret können die Mitgliedstaaten den Strompreis für energieintensive Unternehmen nun
bis zu einer Höhe von 70 Prozent statt bislang 50 Prozent subventionieren. Brüssel hatte im
vergangenen Sommer einen neuen Beihilferahmen präsentiert und damit den Weg dafür
freigemacht, dass unter bestimmten Voraussetzungen direkte staatliche Subventionen
fließen können, um Strompreise für energieintensive Unternehmen zu senken.

Deutscher Industriestrompreis bereits genehmigt
Die Bundesregierung will auf dieser Grundlage die deutsche Industrie mit einem
vergünstigten Strompreis unterstützen. Die EU-Kommission genehmigte Mitte April die
Maßnahme im Umfang von 3,8 Milliarden Euro. Das Instrument sieht vor, den Preis für die
Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs auf fünf Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen.
Gedacht ist die Unterstützung laut Wirtschaftsministerium für rund 9.500 Unternehmen aus
besonders energiehungrigen Branchen wie Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas,
Zement oder Halbleiterfertigung. Die Wirtschaft klagt seit langem über im internationalen

Vergleich hohe Energiekosten.
Mit einer zeitlich befristeten Anpassung des Beihilferahmens wäre rechtlich auch eine noch
höhere Unterstützung möglich. Dies ist aber kein Automatismus.

Düngemittel sind teuer
Die neuen Regeln ermöglichen zudem zusätzliche staatliche Hilfe für Landwirtschaft,
Fischerei und Verkehr. EU-Staaten können bis zu 70 Prozent der Extrakosten für Kraftstoff
und Düngemittel tragen. Der Preis für Stickstoffdünger ist stark von Erdgas abhängig und ist
dadurch angesichts des Kriegs im Nahen Osten und der Sperrung der Straße von Hormus
gestiegen. Stickstoffdünger in der EU ist derzeit nach Angaben der EU-Kommission rund 61
Prozent teurer als im Durchschnitt 2024.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte am Montag am Rande eines
Treffens der europäischen Agrarminister in Luxemburg angekündigt, Deutschland werde
prüfen, welche Entlastungen für Landwirte möglich würden. Dabei müsse man aber auch die
nationale finanzielle Situation beachten.

Mitgliedstaaten können in diesen Wirtschaftsbereichen nun auch bis zu 50.000 Euro pro
Begünstigtem nach einem vereinfachten Verfahren gewähren.

EU will Abwanderung verhindern
Die Maßnahmen sollen die Betriebe unterstützen und verhindern, dass Unternehmen wegen
hoher Energiepreise aus der EU abwandern und Arbeitsplätze wie Wirtschaftskraft verloren
gehen.

Die EU-Kommission bekundete zudem erneut ihre Bereitschaft, auf Einzelfallbasis
vorübergehende Maßnahmen zu prüfen, «die unter anderem die Subventionierung der
Brennstoffkosten für die Stromerzeugung aus Erdgas umfassen können, um die
Strombeschaffungskosten insgesamt zu senken».

Nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatte die EU-Kommission
befristete Beihilfemaßnahmen ermöglicht, um die Wirtschaft zu unterstützen und den
Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu fördern.

Quelle dieser Information: Der Abdruck dieser Nachricht erfolgt mit freundlicher
Genehmigung der Deutschen Presse-Agentur (dpa).