EU erlaubt Milliarden-Hilfe für Klimaschutz in Industrie © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

7.05.2026 Brüssel (dpa). Deutschland darf seine
Industrie beim Umstieg auf klimafreundlichere
Produktionsweisen mit fünf Milliarden Euro
unterstützen. Die Europäische Kommission
hat
für entsprechende Pläneder Bundesregierung
grünes Licht gegeben, wie sie in Brüssel
mitteilte.

Es geht um die sogenannten CO2-Differenzverträge. Dieses Programm zur Übernahme von
Mehrkosten, die den Unternehmen durch die Umstellung entstehen, trage zur Verwirklichung
der Energie- und Klimaziele sowie den Nachhaltigkeitszielen Deutschlands und der EU bei,
teilte die Behörde mit.

Geförderte Projekte müssten ihre Emissionen demnach erheblich reduzieren: mindestens
um 50 Prozent innerhalb von vier Jahren und um 85 Prozent bis zum Ende der
Vertragslaufzeit von 15 Jahren.

Staat übernimmt Extrakosten
Mit den CO2-Differenzverträgen übernimmt der Staat übergangsweise die Extrakosten, die
Unternehmen durch die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsweisen entstehen. So
sollen wirtschaftliche Risiken reduziert werden und Firmen Planungssicherheit bekommen.
Wie genau Unternehmen Treibhausgase einsparen, bleibt ihnen dabei überlassen. Das kann
zum Beispiel durch die Nutzung von Strom statt Gas oder Kohle passieren, mit dem Einsatz
von Wasserstoff, der Abscheidung und Speicherung von CO2, die Nutzung von Biomethan
oder von Abwärme.

Die Förderung zielt besonders auf energiehungrige Branchen ab – wie die Papier-, Chemie-,
Metall-, Glas- und Zementindustrie.

In der EU gelten strenge Regeln dafür, wenn ein Staat Unternehmen mit Geld oder auch
etwa Steuervorteilen unterstützen will. Die EU-Kommission überwacht, ob diese Regeln
eingehalten werden.

EU-Kommission sieht Staatshilfe als notwendigen Anreiz
Die Brüsseler Behörde teilte mit, das Programm sei notwendig, um die Dekarbonisierung in
den betroffenen Industriesektoren voranzutreiben. Es habe eine Anreizwirkung, da die
Unternehmen ohne staatliche Unterstützung nicht in saubere Produktionsprozesse
investieren würden.

Deutschland habe sich zudem verpflichtet sicherzustellen, dass die Beihilfe tatsächlich zu
einer Gesamtreduzierung der CO2-Emissionen führe und keine bloße Verlagerung von
Emissionen zwischen Sektoren stattfinde – etwa durch die Vorgabe, dass eingesetzter
Wasserstoff den EU-Standards für erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Wasserstoff
entsprechen müsse.

Quelle dieser Information: Der Abdruck dieser Nachricht erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Presse-Agentur (dpa).