EU: Facebook und Instagram schützen Kinder nicht ausreichend © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

29.04.2026 Brüssel (dpa). Facebook und Instagram schützen Kinder nach vorläufigen
Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer
Angebote. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von den Plattformen, das selbst in den
Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen, ansonsten
droht dem Mutterkonzern Meta unter Leitung von Mark Zuckerberg laut Mitteilung eine
empfindliche Strafe.

Metas Maßnahmen sind demnach nicht ausreichend, um jüngeren Kindern den Zugang zu
den Plattformen zu verwehren. Das Unternehmen identifiziere und entferne die
Benutzerkonten der Kinder auch nicht unverzüglich, nachdem sie Zugang erlangt hätten. Die
EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital
Services Act, kurz DSA).

Meta widerspricht und will neue Maßnahmen ankündigen
Meta ermittle, bewerte und mindere die Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug,
heißt es.

So habe der Konzern verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, die belegten, dass
jüngere Kinder gegenüber potenziellen Schäden durch Dienste wie Facebook und Instagram
besonders anfällig seien. In der Union nutzen laut Brüsseler Behörde etwa 10 bis 12 Prozent
der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.

Der US-Konzern widerspricht den Vorwürfen. «Wir stimmen diesen vorläufigen Ergebnissen
nicht zu», teilt eine Meta-Sprecherin auf Anfrage mit. Man werde weiterhin konstruktiv mit der
Europäischen Kommission zusammenarbeiten und wolle nächste Woche zusätzliche
Maßnahmen ankündigen, die in Kürze eingeführt würden.
EU-Regeln gelten auch für TikTok, Snapchat und Co.
Zwar gibt es bisher kein europaweites Mindestalter für soziale Netzwerke, der DSA
verpflichtet große Online-Plattformen aber dazu, Kinder und Jugendliche effektiv vor nicht
altersgerechten Inhalten zu schützen. Zudem verlangt das Gesetz von den Online-Riesen,
ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen.

Die Ermittlungsergebnisse der EU-Kommission dürften daher auch Snapchat, YouTube oder
TikTok interessieren. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines
Kontos ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen auch ohne
Konto nutzen – wobei die Einschränkungen bei der Nutzung dann stark variieren.
Prüfen Plattformen bald das Alter per EU-App?
Langfristig drängt Brüssel darauf, dass Instagram, Snapchat, TikTok und Co. eine von der
EU-Kommission entwickelte App zur Altersverifikation nutzen, um Altersangaben zu prüfen.
Oder sie finden eine aus Sicht der EU mindestens genauso effektive, anonyme und
datenschutzkonforme Alternative.

Damit die EU-App als Goldstandard präsentiert und damit als Druckmittel gegenüber den
Plattformen genutzt werden kann, setzt die EU-Kommission allerdings auch auf die
Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Länder, die es bisher nicht getan haben, sollen die
EU-App zur Altersverifikation an ihre nationalstaatlichen Bedingungen anpassen und zur
Verfügung stellen.

Gibt es die App in allen EU-Ländern, bleibt den Online-Riesen nach Ansicht der
EU-Kommission keine Ausrede mehr. Das Problem: Deutschland und auch andere EU-Staaten
sind zögerlich, die App zu nutzen und könnten laut Medienberichten eigene technische
Lösungen bevorzugen. Einen Flickenteppich will die Europäische Kommission in jedem Fall
verhindern.

Debatte um Social-Media-Verbot erhöht Druck auf Brüssel
Unterdessen wächst seit Monaten der Druck auf Brüssel, den Mitgliedsländern ein
Mindestalter für Social Media rechtlich zu ermöglichen. Mehrere EU-Staaten, darunter
Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, haben bereits angekündigt, ein
Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen zu
wollen. Auch innerhalb der deutschen Bundesregierung gibt es Bestrebungen für eine solche
Altersgrenze.

Bisher ist offen, ob die Europäische Kommission die Vorhaben unterstützt und von ihrer
alleinigen Kompetenz Gebrauch macht, den großen Plattformen in der EU entsprechende
Regeln vorzuschreiben. Ansonsten würden die nationalstaatlichen Verbote nämlich
ausschließlich die Kinder und Eltern in die Verantwortung nehmen können. Eine von der
Brüsseler Behörde eingesetzte Expertenkommission soll im Sommer Vorschläge zum
weiteren Vorgehen präsentieren.

Untersuchung: Kinder können sich Alter ausdenken
Bis dahin setzt die EU-Kommission auf den DSA und betont die bereits existierenden
Verpflichtungen für die Plattformen beim Kinder- und Jugendschutz.

In ihren vorläufigen Untersuchungsergebnissen kritisieren die Brüsseler Internetwächter
Meta etwa dafür, dass Kinder bei der Anmeldung problemlos ein falsches Geburtsdatum
angeben könnten.

Die Möglichkeit, Kinder unter 13 auf Instagram und Facebook zu melden, sei zudem
umständlich und ineffektiv. Allein der Zugang zum Meldeformular erfordere bis zu sieben
Klicks, kritisiert die EU-Behörde. Häufig erfolge dann keine angemessene Nachverfolgung
des Benutzerkontos und das gemeldete Kind könne den Dienst ohne eine Prüfung
weiternutzen.

Das Unternehmen hat nun die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen oder
könnte mit entsprechenden Änderungen die Bedenken der EU ausräumen. Findet sich keine
einvernehmliche Lösung, könnte es für Meta theoretisch teuer werden.

Die EU-Kommission würde dann formell einen Verstoß feststellen und eine Strafe von bis zu
sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes verhängen. Auch tägliche Strafen wären
möglich, um das US-Unternehmen zum Einlenken zu bewegen.

Quelle dieser Information: Der Abdruck dieser Nachricht erfolgt mit freundlicher
Genehmigung der Deutschen Presse-Agentur (dpa).