EU genehmigt Budgethilfe für Reformen in der Republik Moldau © Europäische Gemeinschaften, 2001, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

18.10.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) die Auszahlung von Budgethilfen in Höhe von 14,35 Millionen Euro genehmigt, um die neue Regierung der Republik Moldau bei den dringend nötigen Reformen zu unterstützen, die sie derzeit durchführt. Diese Unterstützung zielt auf darauf ab, eine Polizeireform umzusetzen, Korruption und Geldwäsche weiter zu bekämpfen, den Energiesektor zu modernisieren und die Effizienz und Transparenz der öffentlichen Finanzpolitik zu steigern.

Hierzu erklärte Johannes Hahn, EU-Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen: „Mit diesem Unterstützungspaket zeigt die EU, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern Moldaus zur Seite steht, die solche Reformen schon lange fordern. Die moldauischen Behörden verstärken ihre Bemühungen um effektive Korruptionsbekämpfung und die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden. Dies ist grundlegend für das Vertrauen der Öffentlichkeit; hier darf nicht nachgelassen werden. Die Menschen in Moldau können sich auf die uneingeschränkte Unterstützung der EU verlassen, die diesen Prozess begleiten wird.“

Diese Auszahlung folgt auf Budgethilfezahlungen im Juli 2019 (über 14,54 Millionen Euro), die kürzlich erfolgte Ankündigung einer ersten Tranche der Makrofinanzhilfe (30 Millionen Euro) und die Tagung des Assoziationsrates EU-Moldau am 30. September 2019.

Die Kommission hatte ihre Budgethilfezahlungen an die Republik Moldau im Juli nach fast zwei Jahren wieder aufgenommen; Grund für die Aussetzung war die Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit im Land. Nach dem Regierungswechsel im Juni 2019 haben die moldauischen Behörden einen groß angelegten und tiefgreifenden Strukturreformprozess begonnen; damit sind nun die notwendigen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Budgethilfe sowie der Makrofinanzhilfe der EU für die Republik Moldau geschaffen.

Die EU erkennt an, dass die Regierung wichtige Schritte eingeleitet hat, um dem Problem der erheblichen Politisierung staatlicher Einrichtungen, der Korruption sowie dem Mangel an Unabhängigkeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden entgegenzuwirken. Damit hat die Koalitionsregierung sich vieler Punkte angenommen, bezüglich derer die EU bereits in den Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Februar 2018 Bedenken zum Ausdruck gebracht hatte. Fortschritte gab es insbesondere bei der Reform des Wahlsystems, dem Entwurf eines Gesetzes für eine Reform des Obersten Gerichtshofs und der Gesetzgebung bezüglich des Generalstaatsanwalts. Die Republik Moldau hat zudem die Venedig-Kommission um Stellungnahme zu Gesetzentwürfen gebeten; auch das ist eine positive Entwicklung. Auch öffentlichen Konsultationen kommt weiterhin große Bedeutung zu. Die neue Regierung hat auch die Beziehungen zum Internationalen Währungsfonds (IWF) wieder aufgenommen. Der IWF schloss die vierte und fünfte Überprüfung im Rahmen seines Wirtschaftsprogramms für die Republik Moldau am 20. September ab.

Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden die politische Lage weiterhin genau beobachten und vor künftigen Budgethilfezahlungen bewerten, ob die dafür erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.

Hintergrund

Der Betrag über 14,35 Millionen Euro entspricht Budgethilfezahlungen zur Stärkung der folgenden drei Programme:

Unterstützung der Polizeireform in der Republik Moldau: Mit diesem EU-Programm wurden Pilotprojekte für bürger- und gemeinwesensorientierte Polizeiarbeit, auch in Städten außerhalb von Chisinau, unterstützt. Zudem haben sämtliche Polizeiinspektionen ein gesichertes Netzwerk für Sprach- und Datenkommunikation erhalten und zu nutzen begonnen, um die erkenntnisgestützte Polizeiarbeit zu fördern. Das Innenministerium hat außerdem Einheiten zur Bekämpfung der Korruption und der Geldwäsche in der Polizei eingerichtet, um die Grundsätze der Null-Toleranz gegenüber Korruption innerhalb der Polizei zu stärken.

Unterstützung der Reform des Energiesektors: Mit der Unterstützung durch die EU hat Moldau im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Republik Moldau gute Fortschritte erzielt, was die Rechtsangleichung in den Bereichen Strom und Gas sowie Energieeffizienz und erneuerbare Energie betrifft. Bezüglich des Energieverbunds mit der EU geht der Bau der strategischen Pipeline Ungheni-Chisinau voran, wenn auch langsam. Im Zusammenhang mit dem Aufbau des Stromverbunds zwischen Moldau und Rumänien wurden darüber hinaus Ende 2018 Darlehensvereinbarungen mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Europäischen Investitionsbank unterzeichnet und ratifiziert. Mit EU-Unterstützung wurden erste Vorbereitungsarbeiten aufgenommen.

Unterstützung der Reform der öffentlichen Finanzpolitik: Im Rahmen dieses Programms hat Moldau mit EU-Hilfe Fortschritte bei der Transparenz der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und der Ausarbeitung des Haushalts erzielt. So haben die Behörden etwa mit einem Bürgerhaushalt den Zugang zu Informationen zum Haushalt verbessert. Zudem wurden die Kontrolle und Berichterstattung in Bezug auf die Ausgaben verbessert und die Kreditaufnahmepolitik gestärkt. Auch der Rechnungshof ist tätig geworden, um seine Audits effektiver zu gestalten und eine bessere Überwachung des Haushaltsvollzugs zu gewährleisten.

Links zum Thema:

Factsheet – Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau

EU-Delegation in der Republik Moldau

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.