18.01.2019 Straßburg – Das Europäische Parlament lehnte in einer Entschließung am Donnerstag ein Europa „à la carte“ sowie eine EU-Mitgliedschaft zweiter Klasse ab.

Die Abgeordneten erörterten die unterschiedlich starke europäische Integration zwischen den Mitgliedstaaten, die oft mit den Begriffen „Europa à la carte“, „variable Geometrie“, „Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten” oder “Mitgliedschaft erster und zweiter Klasse” bezeichnet wird. Sie haben mehrere Empfehlungen festgehalten, damit die differenzierte Integration dem europäischen Projekt dient, anstatt es zu gefährden.

Flexibilität statt Fragmentierung

Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass Differenzierung mit der europäischen Integration vereinbar ist, da sie mitunter erforderlich sein kann, um neue Projekte in der EU auf den Weg zu bringen und die für Fortschritte bei der Integration erforderliche Flexibilität zu ermöglichen. Sie weisen jedoch zurück, dass Differenzierung als „innovativ und richtungsweisend für die Zukunft der EU“ dargestellt werden kann. Sie sei auch keine „strategische Priorität.“

Jede Art von differenzierter Integration, die von den Mitgliedstaaten vereinbart wurde, sollte nur als pragmatische Option oder „zweite Wahl“ betrachtet werden, die allen Mitgliedstaaten offen steht und einen „vorübergehender Schritt auf dem Weg zur wirkungsvolleren und besser integrierten Politikgestaltung in der EU” in einer „begrenzten Anzahl von Politikbereichen“ darstellt. Auf keinen Fall sollte sie den „Prozess der Schaffung einer immer engeren Union“ beeinträchtigen oder EU-Mitgliedstaaten „erster und zweiter Klasse” entstehen lassen. Die Abgeordneten warnen vor der Gefahr der politischen und institutionellen Fragmentierung und komplizierteren Beschlussfassungsverfahren, die durch die Differenzierung verursacht werden und das EU-System für die Bürger schwer nachvollziehbar machen.

Künftige Überarbeitung der Verträge sollte zu weniger Differenzierung führen

Es könnte eine Überarbeitung der Verträge erforderlich sein, um den derzeitigen Differenzierungsprozess zu ordnen, mit folgenden Zielen:

  • Der Praxis der ständigen Nichtbeteiligungsklauseln und Ausnahmen vom Primärrecht der EU für einzelne Mitgliedstaaten soll ein Ende bereitet werden (wobei der Brexit laut Parlament eine Gelegenheit ist, sich auf Modelle mit Einwilligungsklauseln zuzubewegen);
  • Pflicht zur vollständigen Einhaltung des EU-Primärrechts in allen Politikbereichen;
  • Achtung der Grundwerte der EU und des Rechtsstaatsprinzips ohne Möglichkeit der Differenzierung in diesem Bereich;
  • Ländern, die enge Beziehungen zur EU anstreben, jedoch nicht gewillt sind, sich zur vollständigen Einhaltung des Primärrechts zu verpflichten, sollte eine Form der Partnerschaft angeboten werden.

Die nichtlegislative Entschließung wurde mit 446 Stimmen angenommen, bei 138 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen.

Hintergrundinformationen

Die Integration in die EU kann in Bezug auf Geschwindigkeit oder räumlichen Geltungsbereich oder in politischer Hinsicht variieren und rechtlich gesehen verschiedene Formen annehmen:

  • verstärkte Zusammenarbeit zwischen einer Gruppe von Ländern (z.B. im Scheidungsrecht)
  • Ständige strukturierte Zusammenarbeit (im Bereich Sicherheit und Verteidigung)
  • einige Länder haben ein dauerhaftes „Opt-out“ vom EU-Recht ausgehandelt (z.B. Dänemark beteiligt sich nicht am Euro und am Schengen-System).
  • Übergangsmaßnahmen für die neuen Mitgliedstaaten (Kooperations- und Kontrollverfahren oder vorübergehende Ausnahmeregelungen).

Die Wahrnehmung der differenzierten Integration unterscheidet sich je nach nationalem Zusammenhang erheblich. Der Begriff wird in einigen Mitgliedstaaten, die bereits seit längerem der Union angehören, positiv konnotiert und kann mit der Vorstellung verknüpft werden, dass eine „Vorreitergruppe“ mit dem Ziel geschaffen wird, raschere Fortschritte bei der Vertiefung der Integration zu erzielen, während die differenzierte Integration in den Mitgliedstaaten, die der Union vor kürzerem beitraten, häufig so aufgefasst wird, als führe sie geradewegs dahin, dass Mitgliedstaaten erster und zweiter Klasse entstehen.

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