17.12.2020 Brüssel. Der Europäische Gerichtshof hat heute (Donnerstag) Teile der ungarischen Asylvorschriften für rechtswidrig erklärt. Die EU-Kommission begrüßte das Urteil. Die Kommission werde nun Ungarn in einem Brief nach den nächsten Schritten fragen, um das Urteil entsprechend umzusetzen, so ein Kommissionssprecher. Die Kommission hatte Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil die ungarischen Rechtsvorschriften im Asylbereich das Unionsrecht verletzen.
Konkret warf die Kommission Ungarn in dem Verfahren u.a. vor, den Zugang zum Verfahren des internationalen Schutzes eingeschränkt, ein System der allgemeinen Inhaftierung von Personen, die diesen Schutz beantragen, geschaffen und illegal aufhältige Drittstaatsangehörige zwangsweise zu einem Landstreifen an der Grenze gebracht zu haben, ohne die in der Rückführungsrichtlinie enthaltenen Garantien zu beachten.
Links zum Thema:
Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020
Mitschnitt: Kommissionssprecher zum EuGH-Urteil über Asylregeln in Ungarn
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.