EU-Kommission gibt Leitlinien für Luftfrachtbetrieb in der Coronakrise heraus © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Aurore Martignoni

27.03.2020 Brüssel. Die EU-Mitgliedstaaten sollen den Luftfrachtbetrieb während der Coronakrise unterstützen. Dazu hat die EU-Kommission heute (Freitag) neue Leitlinien veröffentlicht, in denen sie operative und organisatorische Schritte empfiehlt, um wesentliche Verkehrsströme, auch zur Beförderung medizinischer Hilfsgüter und von Personal, aufrechtzuerhalten.

Hierzu erklärte Adina Vălean, EU-Kommissarin für Verkehr: „Die Luftfracht macht wertmäßig etwa 35 Prozent des Welthandels aus und ist ein wichtiger Teil des Güterverkehrs. Luftfrachtdienste sorgen für funktionierende globale Lieferketten für viele der zeitkritischsten und hochwertigsten Materialien und sind zudem ein wichtiges Ergänzungsglied im land- und wassergestützten Güterverkehr. Wir sehen konkrete Maßnahmen vor, um diese Dienste aufrechtzuerhalten, auch durch den Einsatz von Passagierflugzeugen. Zeitkritische Produkte wie beispielsweise Arzneimittel müssen auf dem Luftweg befördert werden. Die heute angenommenen Leitlinien enthalten auch Empfehlungen zur Aufhebung oder Flexibilisierung von Nachtflugverboten oder Zeitnischenbeschränkungen an Flughäfen sowie besondere Maßnahmen für Luftfrachtpersonal.“

Zu den Maßnahmen gehört die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, befristete Verkehrsrechte für zusätzlichen Frachtbetrieb aus Ländern außerhalb der EU zu gewähren, sofern normalerweise Beschränkungen gelten würden, auch wenn dieser Frachtbetrieb mit Passagierflugzeugen durchgeführt wird. Den Mitgliedstaaten wird außerdem empfohlen, Nachtflugverbote und/oder Zeitnischenbeschränkungen an Flughäfen für den wesentlichen Luftfrachtbetrieb vorübergehend aufzuheben und den Einsatz von Passagierflugzeugen für den Nurfrachtbetrieb zu erleichtern. Flugbesatzungen sollten von Reisebeschränkungen ausgenommen werden, wenn sie keine Symptome zeigen.

Offene Flughäfen müssen unbedingt über ausreichende Kapazitäten verfügen, um Luftfracht abzufertigen, und besondere Maßnahmen für das an der Güterbeförderung beteiligte Personal müssen getroffen werden.

Diese außergewöhnlichen Maßnahmen werden auf die Dauer der Coronavirus-Krise befristet sein.

Alle Beschränkungen, die mit dem Unionsrecht unvereinbar sind, müssen aufgehoben werden. Die Kommission fordert ferner alle Drittländer auf, auf unnötige Beschränkungen des Luftfrachtbetriebs zu verzichten, insbesondere auf jene, die mit geltenden Abkommen unvereinbar sind. Dies alles liegt im gemeinsamen Interesse der Kontinuität der Lieferketten für Güter, einschließlich wesentlicher Güter wie beispielsweise hochspezialisierter, dringend benötigter und kritischer Produkte wie medizinischer Versorgungsgüter.

Hintergrund

Kontinuierliche und störungsfreie Luftfrachtdienste sind für die Wirtschaft und die Bekämpfung des Coronavirus von entscheidender Bedeutung. Die europäischen und globalen Lieferketten sind von ihnen abhängig, und per Luftfracht sollten Produkte wie Lebensmittel, medizinische Hilfsgüter und andere Produkte kontinuierlich geliefert werden können, die für das Funktionieren sensibler Lieferketten von entscheidender Bedeutung sind. In den von der Europäischen Kommission am 16. März 2020 angenommenen Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und grundlegenden Dienstleistungen wird der Grundsatz betont, dass alle EU-Binnengrenzen für den Warenverkehr offen bleiben sollten und dass die Lieferketten für wesentliche Güter weiterhin funktionieren müssen. Die Mitgliedstaaten sollten diese Leitlinien an allen Grenzübergängen an den Binnengrenzen einhalten und vollständig umsetzen.

Durch die von der Europäischen Kommission am 23. März 2020 angenommene Mitteilung über die Umsetzung von „Green Lanes“ (Sonderfahrspuren) soll sichergestellt werden, dass der kontinuierliche Warenverkehr in der gesamten EU auf kooperative Weise funktioniert, sodass alle wesentlichen Güter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lebensmittel und medizinische Hilfsgüter, ohne Verzögerungen rasch an ihren Bestimmungsort gelangen.

Links zum Thema:

Reaktion der EU auf den Ausbruch des Coronavirus

Überblick über die nationalen Maßnahmen nach Ländern

Coronavirus: Kommission gibt praktische Hinweise für „Green Lanes“ zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Warenverkehrs in der EU
Presseinformation der EU-Kommission vom 23.03.2020.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.