24.7.2018 Brüssel – Die Europäische Kommission wird die geplante Übernahme des Kupferverarbeiters MKM aus Sachsen-Anhalt durch seinen Rivalen KME aus Osnabrück einer eingehenden Prüfung nach der EU Fusionskontrollverordnung unterziehen. Die Kommission hat Bedenken, dass die Übernahme den Wettbewerb zwischen den Anbietern von gewalzten Kupfererzeugnissen und von Wasserrohren aus Kupfer verringern könnte.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Kupfer ist in vielen Industriezweigen ein wichtiger Rohstoff, der beispielsweise für Elektrogeräte und Heizungsrohre benötigt wird. Unsere Prüfung soll sicherstellen, dass die Kupferverarbeiter und letztlich die Endverbraucher für diesen wichtigen Rohstoff nach der geplanten Übernahme von MKM durch KME nicht höhere Preise zahlen müssen.“

KME und MKM sind beide in der Herstellung und im Vertrieb von Erzeugnissen aus Kupfer und Kupferlegierungen tätig, so auch von Walzmaterial aus Kupfer und Kupferlegierungen sowie Kupferrohren (einschl. Wasserrohren aus Kupfer). Gewalzte Kupfererzeugnisse werden für die Herstellung zahlreicher Produkte verwendet, z. B. für elektrische Transformatoren, Halbleiter, Wärmetauscher und Bedachungen. Wasserrohre aus Kupfer werden in der Bauindustrie für Trinkwasseranlagen, Heizungsanschlüsse, Flächenheizung und -kühlung sowie gasbeheizte Warmwasseranlagen eingesetzt.

Vorläufige wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission

Bei einer ersten Marktuntersuchung der Kommission wurden folgende vorläufige Bedenken festgestellt:

  •          Für gewalzte Kupfererzeugnisse, insbesondere aus reinem Kupfer und bestimmten Kupferlegierungen, könnten die Preise steigen, wenn die beiden Unternehmen keine Wettbewerber mehr sind.
  •          MKM bietet auch Vorwalzband für die Herstellung von Walzmaterial aus Kupfer an. Nach der Übernahme könnte MKM dieses wichtige Vorprodukt für Wettbewerber von KME verteuern oder ihnen den Zugang dazu erschweren.
  •          Bei Wasserrohren aus Kupfer ist MKM bisher ein starker Konkurrent des EU‑Marktführers KME. Durch die Übernahme würde der Wettbewerb zwischen den beiden Unternehmen in vielen EU-Mitgliedstaaten entfallen, in denen die Marktkonzentration bereits überdurchschnittlich hoch ist.

Das Vorhaben wurde am 4. Juni 2018 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Am 2. Juli 2018 legte KME Verpflichtungsangebote vor, um einigen vorläufigen Bedenken der Kommission zu begegnen. Die Angebote waren nach Auffassung der Kommission jedoch nicht hinreichend, um die schwerwiegenden Bedenken eindeutig auszuräumen. Die Kommission holte zu den Verpflichtungsangeboten daher keine Stellungnahmen von Marktteilnehmern ein.

Die Kommission verfügt nun über 90 Arbeitstage, also bis zum 29. November 2018, um eine eingehende Prüfung der Auswirkungen der geplanten Übernahme durchzuführen und festzustellen, ob sich die vorläufigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestätigen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte

KME ist ein europäischer Industriekonzern mit Sitz in Deutschland (Osnabrück), der Erzeugnisse aus Kupfer und Kupferlegierungen herstellt und vertreibt, so auch Walzmaterial aus Kupfer und Kupferlegierungen sowie Kupferrohre. KME verfügt über mehrere Fertigungsstätten in Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien, den USA und China. Das Unternehmen ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Intek Group, einer börsennotierten Aktiengesellschaft mit Sitz in Mailand (Italien).

MKM ist ein deutscher Hersteller von Vorprodukten und Halbzeugen aus Kupfer und Kupferlegierungen. Das Unternehmen produziert in seiner Fertigungsstätte in Deutschland (Hettstedt in Sachsen-Anhalt) Kupferdraht, Vorwalzband, Walzmaterial und Rohre.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie ein Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Neben der hier beschriebenen Untersuchung laufen derzeit sechs] weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II): die geplante Übernahme von Gemalto durch Thales, die geplante Übernahme von Alstom durch Siemens‚ die geplante Übernahme des Nylongeschäfts von Solvay durch BASF, die geplante Übernahme von Tele2 NL durch T-Mobile NL‚ die geplante Übernahme von Shazam durch Apple sowie der geplante Zusammenschluss von Praxair und Linde.

Weitere Informationen werden auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.8909. veröffentlicht.