28.11.2018 Brüssel/München – Die Europäische Kommission hat „Bayrisch Blockmalz“ (die Begriffe „Bayrischer Blockmalz“ / „Echt Bayrisch Blockmalz“ / „Aecht Bayrischer Blockmalz“ sind ebenfalls geschützt) in das Register der geschützten geografischen Angaben aufgenommen.

Die Eintragung als geografische Angabe bringt einen umfassenden Schutz für die eingetragenen Bezeichnungen mit sich und funktioniert wie das Recht des geistigen Eigentums für Erzeugnisse mit einem besonderen geografischen Ursprung sowie Eigenschaften oder Ansehen, die auf diesen Ursprung zurückzuführen sind. Eingetragene Bezeichnungen genießen Schutz gegen jede widerrechtliche Aneignung oder Nachahmung der Bezeichnung bzw. Anspielung darauf.

„Bayrisch Blockmalz“ ist ein Hartbonbon bzw. eine Hartkaramelle. Malzextrakt gibt ihm seinen malzigen Charak­ter. Die dunkelbraunen Bonbons werden aus verschiedenen Zucker- und Siruparten hergestellt und enthalten mindestens 5% Malzextrakt bzw. 4 % Trockenmalzextrakt. Diese Süßigkeit wurde erstmals 1899 von einem Apotheker in Nürnberg hergestellt und wird nach wie vor in vielen Apotheken und Drogerien verkauft.

„Bayrisch Blockmalz“ ist nun eines von über 1400 geschützten Lebensmittelbezeichnungen (geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geografische Angaben (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.)).

Weitere Informationen:

Alle Produkte sind in der DOOR-Datenbank geschützter landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu finden

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