04.09.2018 Straßburg – Die Europäische Ombudsfrau, Emily O’Reilly, hat vier Verwaltungsmissstände im Verfahren zur Ernennung des Generalsekretärs der EU-Kommission im Februar 2018 identifiziert. Ihrer Untersuchung lagen zwei Beschwerden zugrunde.

Die Missstände sind der Tatsache geschuldet, dass die Kommission die einschlägigen Regeln nicht korrekt anwandte, weder ihrem Wortlaut noch ihrem Sinn nach. Die Kommission kreierte künstlich den Eindruck von Dringlichkeit für die Neubesetzung der Stelle des Generalsekretärs, um rechtfertigen zu können, dass keine Stellenausschreibung veröffentlicht wurde. Sie organisierte außerdem ein Auswahlverfahren für einen stellvertretenden Generalsekretär, nicht etwa um diesen Posten zu füllen, sondern um Martin Selmayr in einer schnellen zwei-Stufen Ernennung zum Generalsekretär zu machen.

Die Ombudsfrau stellt außerdem fest, dass die Kommunikationspolitik der Kommission zu diesem Thema, das berechtigte Bedenken aufwarf, defensiv, ausweichend und teilweise aggressiv war.

„Unsere Untersuchung stützte sich auf die Akteneinsicht in 1000de von internen Kommissionsdokumenten und zeigt die exakten Schritte auf, die die Kommission unternahm, um das Ernennungsverfahren normal aussehen zu lassen.

Das alles riskierte, die hart erarbeiteten hohen EU-Verwaltungsstandards, und als Konsequenz auch das öffentliche Vertrauen, in Gefahr zu bringen.

Das Kollegium der Kommissare ist gemeinschaftlich verantwortlich für die Verwaltungsmissstände in diesem Fall. Es ist außergewöhnlich, dass kein einziger Kommissar das Ernennungsverfahren zum Generalsekretär in Frage zu stellen schien, das letztlich weitverbreitetes, berechtigtes Unbehagen auslöste“, erklärte Emily O’Reilly.

Die Ombudsfrau fordert die Kommission auf, ein spezielles und separates Ernennungsverfahren für ihre/n Generalsekretär/in zu entwickeln, um eine Wiederholung der Ereignisse zu vermeiden. Dazu sollte die Veröffentlichung einer Stellenausschreibung gehören, eine Erwähnung auf der Tagesordnung der wöchentlichen Sitzung der Kommissare und das Einbeziehen von externen Experten in den Beratenden Ausschuss für Ernennungen.

Die Ombudsfrau merkt in ihrer Analyse an, dass es in ihrer Untersuchung nicht um die Befähigung von Martin Selmayr ging, der in ihren Augen ein kompetenter EU-Beamter mit großem Engagement für die Europäische Union ist.

Hintergrund

Der Untersuchung der Ombudsfrau lagen zwei Beschwerden von zwei verschiedenen Delegationen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zugrunde (einer französischen und einer niederländischen).

Emily O’Reilly eröffnete die Untersuchung im Mai 2018, nachdem das Europäische Parlament eine Resolution zum selben Thema verabschiedete. Sie stellte der Kommission sieben Fragen, darunter welche Lehren sie aus den Ereignissen gezogen habe und wie sie sicherstellen wolle, dass sich die Vorkommnisse in Zukunft nicht wiederholen.

Mitarbeiter der Ombudsfrau hielten mehrere Inspektionstreffen mit der Kommission ab, um alle mit der Ernennung im Zusammenhang stehenden relevanten Dokumente einzusehen. Dies ermöglichte es der Ombudsfrau, einen detaillierten Zeitablauf (der Empfehlung beigefügt) der Ereignisse und Entscheidungen zu rekonstruieren, die letztlich zur Ernennung führten.

Die vier Verwaltungsmissstände im Detail:

1) Die Kommission traf keine ausreichenden Vorkehrungen, um das Risiko eines Interessenskonflikts zu vermeiden, das durch das Mitwirken von Martin Selmayr und/oder anderen Kabinettsmitgliedern des Präsidenten an der Ausarbeitung und Annahme der Stellenausschreibung zum stellvertretenden Generalsekretär entstand (ein Posten, von dem Martin Selmayr höchstwahrscheinlich wusste, dass er sich dafür bewerben würde und es letztlich auch tat).

2) Die Kommission versäumte es, sicherzustellen, dass die Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses für Ernennungen (CCA) bei der Ernennung des stellvertretenden Generalsekretärs im Einklang mit Artikel 10 der CAA-Verfahrensregeln stand.

3) Die Kommission organisierte ein Auswahlverfahren für einen stellvertretenden Generalsekretär, das nicht dazu diente, die offene Stelle zu besetzen, sondern vielmehr nur sicherstellen sollte, dass Martin Selmayr die Voraussetzungen für eine Versetzung in das Amt des Generalsekretärs erfüllen würde.

4) Durch die Geheimhaltung der bevorstehenden Pensionierung von Alexander Italianer wurde künstlich eine Situation der Dringlichkeit für die Nachbesetzung des Postens des Generalsekretärs geschaffen. Selbst in dieser Situation hätte die Kommission nicht davon absehen dürfen, ein Ernennungsverfahren einzuleiten, um mögliche Kandidaten zu identifizieren und zu bewerten, bevor sich Alexander Italianer in den Ruhestand verabschiedete.

Die vollständige Empfehlung der Ombudsfrau ist hier erhältlich.