EU-Kommission unterstützt den Weinsektor © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

07.07.2020 Brüssel. Mit Blick auf die Auswirkungen der Coronavirus-Krise und auf den Weinsektor hat die Europäische Kommission heute (Dienstag) ein zusätzliches Paket zur Stützung des Sektors angenommen. Er gehört aufgrund der raschen Veränderungen bei der Nachfrage und der Schließung von Restaurants und Bars in der gesamten EU zu den am stärksten betroffenen Sektoren der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Zu den beschlossenen Maßnahmen zählen die befristete Genehmigung für Marktteilnehmer, selbst Marktmaßnahmen zu organisieren, die Aufstockung des Beitrags der EU zu den nationalen Stützungsprogrammen im Weinsektor und die Einführung von Vorschüssen für die Destillation und Lagerung im Krisenfall.

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski erklärte dazu: „Der Weinsektor gehört zu den Sektoren, die am stärksten von der Coronavirus-Krise und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen in der gesamten EU betroffen sind. Durch das erste von der Kommission verabschiedete Paket marktspezifischer Maßnahmen wurde bereits umfangreiche Unterstützung geleistet. Die Unsicherheiten hinsichtlich des Ausmaßes der Krise auf EU- und globaler Ebene und eine genaue Marktbeobachtung haben uns jedoch veranlasst, ein neues Maßnahmenpaket für den Weinsektor vorzuschlagen. Ich bin zuversichtlich, dass diese Maßnahmen rasch zu konkreten Ergebnissen für den Weinsektor in der EU führen und bald stabilisierend wirken werden.“

Die Sondermaßnahmen umfassen unter anderem

  • Befristete Abweichung von den Wettbewerbsregeln der Europäischen Union: Nach Artikel 222 der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) kann die Kommission im Falle schwerer Marktungleichgewichte vorübergehende Ausnahmen von bestimmten EU-Wettbewerbsvorschriften zulassen. Die Kommission hat eine solche Ausnahme nun für den Weinsektor genehmigt, wodurch sich Marktteilnehmer für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten selbst organisieren und Marktmaßnahmen zur Stabilisierung des jeweiligen Sektors auf ihrer Ebene durchführen können, sofern das Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet bleibt. So können sie beispielsweise gemeinsame Absatzförderungsmaßnahmen ausarbeiten, Lagerung durch private Marktteilnehmer organisieren und die Produktion gemeinsam planen.
  • Aufstockung des Unionsbeitrags: Der Beitrag der Europäischen Union zu allen Maßnahmen der nationalen Stützungsprogramme wird um 10 Prozent auf 70 Prozent aufgestockt. Mit einer früheren Sondermaßnahme war dieser Satz bereits von 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht worden. Dadurch werden die Begünstigten finanziell entlastet.
  • Vorschüsse für die Destillation und die Lagerung im Krisenfall: Die Kommission wird es den Mitgliedstaaten gestatten, Vorschüsse an Marktteilnehmer für die laufende Destillation und Lagerung im Krisenfall zu gewähren. Diese Vorschüsse können bis zu 100 Prozent der Kosten abdecken und werden es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Mittel für ihre nationalen Stützungsprogramme für dieses Jahr voll auszuschöpfen.

Neben diesen Stützungsmaßnahmen für den Weinsektor wird auch im Obst- und Gemüsesektor der Unionsbeitrag für von Erzeugerorganisationen verwaltete Programme von 50 Prozent auf 70 Prozent aufgestockt. Dadurch können die Erzeugerorganisationen ihre Programme flexibler durchführen.

Diese Maßnahmen ergänzen das kürzlich verabschiedete Paket, durch das dem Weinsektor Flexibilität im Rahmen der Marktstützungsprogramme gewährt wurde. Dazu zählten etwa eine größere Flexibilität bei der Wahl der Instrumente zur Kontrolle des Produktionspotenzials, dem sogenannten Instrument der grünen Weinlese, und die Möglichkeit, befristete neue Maßnahmen wie die Destillation von Wein im Krisenfall oder Beihilfen für die Lagerung von Wein im Krisenfall in die Programme aufzunehmen.

Zudem hat die Kommission kürzlich zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Absatzförderungsprogramme veröffentlicht, um die von der Krise am stärksten betroffenen Sektoren, darunter den Weinsektor, zu unterstützen. Die beiden Aufforderungen laufen bis zum 27. August 2020.

Links zum Thema:

Coronavirus-Krise: Kommission nimmt neue Sondermaßnahmen zur Stützung des Weinsektors an
Presseinformation der EU-Kommission vom 07.07.2020.

Unterstützung der Agrar- und Ernährungswirtschaft in der Coronavirus-Krise

Coronavirus – Krisenreaktion der EU

Marktmaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Wein in der EU

Obst und Gemüse

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.