© Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro
13.05.2026 Brüssel (dpa). Internationale Bahnreisen sollen in der EU einfacher werden. Kunden sollen
dafür Tickets für zusammenhängende Verbindungen mehrerer Verkehrsunternehmen auf
Plattformen kaufen können und dadurch bei Verspätungen und Zugausfällen besser
geschützt sein, wie aus einem Vorschlag der EU-Kommission hervorgeht.
Die Idee: Reiselustige sollen online übersichtlich alle Optionen sehen, von A nach B zu
kommen. Große Ticket-Plattformen sollen verpflichtet sein, auch Tickets anderer Betreiber
anzubieten, wenn diese das wollen.
Entscheidend bei Problemen unterwegs: Wenn Reisende auf einer Plattform in einem
einzigen Vorgang eine Bahnfahrt mit mehreren Betreibern buchen, gilt dies nach dem Willen
der Kommission künftig immer als ein einzelnes Ticket. Das soll zum einen praktisch sein
und würde sich zum anderen auf die Fahrgastrechte auswirken.
Diese Rechte sollen Reisende bei Verspätung haben
Hat ein Zug Verspätung und Reisende verpassen deshalb im Ausland ihren Anschluss,
sollen sie dem Vorschlag zufolge künftig ein Recht darauf haben, ohne zusätzliche Kosten
auf anderem Weg zu ihrem Ziel zu gelangen – also zum Beispiel mit einem anderen Zug
fahren zu dürfen. Alternativ könnten sich Kunden mit durchgehenden Tickets, die ihren
Anschluss verpassen, für die Erstattung des Tickets entscheiden.
Falls sie die Reise fortsetzen, haben sie außerdem unter anderem Anspruch auf Mahlzeiten
oder eine Unterkunft, wenn eine Übernachtung nötig wird. Verantwortlich für diese
Fahrgastrechte ist dem Vorschlag zufolge das Eisenbahnunternehmen, das die Störung
verursacht hat. Voraussetzung soll aber eine ausreichende Umstiegszeit sein.
Was bisher das Problem ist
Bisher müssen Verbraucher bei Reisen ins Ausland, die von unterschiedlichen
Bahnunternehmen betrieben werden, ihre Tickets oft auf unterschiedlichen Plattformen
buchen. Für manche Strecken können sie ihre Tickets zwar zusammen auf einer Plattform
kaufen – etwa für eine Fahrt von Brüssel nach Straßburg mit Umstieg in Paris. Wenn die
beiden Teilstrecken von unterschiedlichen Unternehmen betrieben werden, werden dafür
aber oft zwei einzelne Tickets ausgestellt und Kunden schließen zwei separate Verträge ab.
Hat der erste Zug Verspätung und der Anschlusszug wird deshalb verpasst, dürfen Reisende
deshalb bisher in der Regel nicht einfach den nächsten Zug zum Endziel nehmen. Sie haben
grundsätzlich auch ausschließlich für die Verspätung des ersten Zugs Anspruch auf
Entschädigung nach EU-Recht. Anders ist das bereits jetzt, wenn das Ticket als
durchgehendes Ticket zählt.
Freiwillige Leistung
Mehrere Eisenbahnen haben sich zudem untereinander darauf verständigt, unter
bestimmten Voraussetzungen Passagiere bei Verspätungen des ersten Zugs ohne weitere
Kosten im nächsten verfügbaren Zug mitzunehmen. Dazu gehören unter anderem die
Deutsche Bahn, die ÖBB, die französische Eisenbahngesellschaft SNCF und die Eurostar-
Verbindungen. Die Vereinbarung ist aber nicht nach EU-Recht bindend.
Bevor die Vorschläge der Kommission in Kraft treten, müssen auch die Mitgliedstaaten und
das Europäische Parlament zustimmen. Die EU-Kommission will mit dem Vorhaben auch
den Umstieg auf Züge fördern.
Quelle dieser Information: Der Abdruck dieser Nachricht erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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