EU-Kommission will transnationale Zusammenarbeit der Hochschulen in der EU vertiefen © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

18.01.2022 Brüssel. Die Europäische Kommission will die transnationale Zusammenarbeit der europäischen Hochschulen vertiefen und hat dazu am Dienstag (18. Januar) zwei Vorschläge vorgelegt: eine europäische Hochschulstrategie und einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit.
„Exzellente und inklusive Hochschulen sind sowohl eine Voraussetzung als auch eine Grundlage unserer europäischen Lebensweise. Sie fördern offene, demokratische und faire Gesellschaften sowie nachhaltiges Wachstum, Unternehmertum, Integration und Beschäftigung. Unsere heutigen Vorschläge sollen die transnationale Zusammenarbeit auf eine neue Ebene bringen: Durch gemeinsame Werte, mehr Mobilität, eine größere Reichweite und die Ausschöpfung von Synergien wollen wir eine wahrhaft europäische Dimension im Hochschulsektor schaffen“, sagte der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident, Margaritis Schinas.

Die EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, Mariya Gabriel, fügte hinzu: „Die heutigen Vorschläge kommen dem gesamten Hochschulsektor zugute, in erster Linie unseren Studierenden. Sie brauchen den modernen transnationalen Campus mit unkompliziertem Zugang zu grenzüberschreitender Mobilität, um einen wirklich europäischen Studienverlauf mit entsprechenden Erfahrungen zu erleben. Wir stehen bereit, um unsere Kräfte mit den Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen in ganz Europa zu bündeln. Gemeinsam können wir Bildung, Forschung und Innovation zum Nutzen der Gesellschaft näher zusammenbringen. Die Allianzen der Europäischen Hochschulen ebnen den Weg dorthin; bis Mitte 2024 werden aus dem EU-Haushalt bis zu 60 solcher Allianzen unter Beteiligung von mehr als 500 Universitäten in ganz Europa unterstützt.“

Europa steht vor enormen Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung und Bevölkerungsalterung – und ist zugleich von der größten globalen Gesundheitskrise des Jahrhunderts und ihren wirtschaftlichen Folgen betroffen. Hochschulen und der gesamte tertiäre Bildungssektor haben eine einzigartige Position an der Schnittstelle von Bildung, Forschung und Innovation, bei der Gestaltung nachhaltiger und resilienter Wirtschaftsmodelle und bei der Ausprägung einer umweltfreundlicheren, inklusiveren und digitaleren Gesellschaft.

Die europäische Hochschulstrategie

In Europa gibt es nahezu 5000 Hochschuleinrichtungen, 17,5 Millionen Studierende und 1,35 Millionen Lehrkräfte im tertiären Bildungsbereich sowie 1,17 Millionen Forscherinnen und Forscher. Mit dieser Strategie sollen alle Hochschulen in Europa unterstützt und in die Lage versetzt werden, sich an die sich wandelnden Bedingungen anzupassen, sich gut zu entwickeln und zu Europas Widerstandsfähigkeit und Erholung beizutragen. Die Strategie ist ein Aufruf an die Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen in ganz Europa, ihre Kräfte zu bündeln. In der Strategie werden eine Reihe wichtiger Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die europäischen Hochschulen im Hinblick auf vier Ziele unterstützt werden sollen:

  • Stärkung der europäischen Dimension von Hochschulbildung und Forschung;
  • Etablierung der Hochschulen als richtungweisende Wahrzeichen unserer europäischen Lebensweise durch unterstützende Maßnahmen mit Schwerpunkt auf akademischen und wissenschaftlichen Laufbahnen, Qualität und Relevanz für zukunftssichere Kompetenzen, Vielfalt, Inklusion, demokratische Verfahren, Grundrechte und akademische Werte;
  • Aufwertung der Hochschulen als wichtige Akteure beim grünen und digitalen Wandel;
  • Stärkung der Hochschulen als treibende Kraft für Europas weltweite Führungsrolle.

Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit

Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, die europäischen Hochschuleinrichtungen in die Lage zu versetzen, enger und intensiver zusammenzuarbeiten, die Durchführung gemeinsamer transnationaler Bildungsprogramme und -aktivitäten zu erleichtern, Kapazitäten und Ressourcen zu bündeln oder gemeinsame Abschlüsse zu vergeben. Sie ist eine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, auf nationaler Ebene Maßnahmen zu ergreifen und geeignete Bedingungen zu schaffen, um eine solche engere und nachhaltige transnationale Zusammenarbeit, eine wirksamere Durchführung gemeinsamer Bildungs- und Forschungstätigkeiten und der Instrumente des Europäischen Hochschulraums (Bologna) zu ermöglichen. Sie schafft die Voraussetzungen, um die Weitergabe von Wissen zu erleichtern und engere Beziehungen zwischen Bildung, Forschung und innovativen Wirtschaftsakteuren zu knüpfen. Das Ziel besteht insbesondere darin, allen Menschen lebenslang hochwertige Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen, bei denen diejenigen Kompetenzen und Fertigkeiten im Vordergrund stehen, die Wirtschaft und Gesellschaft heute am dringendsten benötigen.

Vier Leitinitiativen

Die europäische Dimension von Hochschulbildung und Forschung wird bis spätestens Mitte 2024 durch vier Leitinitiativen gestärkt:

  • Steigerung der Zahl der Europäischen Hochschulen auf 60 bis Mitte 2024, und zwar unter Beteiligung von mehr als 500 Hochschuleinrichtungen und mit einem vorläufigen Erasmus+-Budget von insgesamt 1,1 Mrd. Euro im Zeitraum 2021-2027. Ziel ist es, eine gemeinsame und langfristige strukturelle, nachhaltige und systemische Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation zu entwickeln und europäische interuniversitäre Campus-Umgebungen zu schaffen, in denen Studierende, Lehrkräfte und Forschende aus ganz Europa nahtlos mobil sein und gemeinsam neues Wissen über Länder und Fachgebiete hinweg schaffen können;
  • Ausarbeitung eines rechtlichen Statuts für Hochschulallianzen, damit diese ihre Ressourcen, Kapazitäten und Stärken bündeln können, und zwar in Form eines Pilotprojekts im Rahmen von Erasmus+ ab 2022;
  • Hinarbeiten auf einen gemeinsamen europäischen Hochschulabschlusszur Anerkennung des Wertes transnationaler Erfahrungen bei Hochschulqualifikationen, die die Studierenden erwerben, und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands bei der Durchführung gemeinsamer Programme;
  • Ausweitung der Initiative „Europäischer Studierendenausweis“ durch Einsatz einer individuellen europäischen Studierendenkennung für alle mobilen Studierenden bis 2022 und für alle Studierenden an Hochschulen in Europa bis Mitte 2024, um die Mobilität auf allen Ebenen zu erleichtern.

Nächste Schritte

Ein koordiniertes Vorgehen der EU, der Mitgliedstaaten, der Regionen, der Zivilgesellschaft und des Hochschulsektors ist von zentraler Bedeutung, um die europäische Hochschulstrategie Wirklichkeit werden zu lassen. Die Kommission fordert den Rat, die Mitgliedstaaten und die Hochschulen auf, sich an einer Diskussion über diese politische Agenda zu beteiligen und gemeinsam auf zukunftsfähige Hochschulen hinzuarbeiten.

Der Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit wird mit den Mitgliedstaaten erörtert. Nach der Annahme durch den Rat wird die Kommission die Mitgliedstaaten und weitere relevante Partner bei der Umsetzung der Empfehlungen des Rates unterstützen.

Hintergrund

In ihrer Mitteilung über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 und in ihrer Mitteilung über einen neuen Europäischen Forschungsraum kündigte die Kommission ihre Absicht an, die gemeinsame Gestaltung einer Agenda für den Wandel in der Hochschulbildung einzuleiten. In den Schlussfolgerungen des Rates vom 1. Dezember 2020 zum neuen Europäischen Forschungsraum wird betont, „dass stärkere Synergien und Verknüpfungen zwischen dem EFR, dem EHR und den mit der Hochschulbildung zusammenhängenden Elementen des europäischen Bildungsraums entwickelt werden müssen”. In seiner Entschließung vom 26. Februar 2021 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) hat der Rat die Aufstellung einer Agenda für die Umgestaltung der Hochschulbildung als konkrete Maßnahme im prioritären Bereich „Hochschulbildung“ gefordert.

Die politische EFR-Agenda im Anhang zu den Schlussfolgerungen des Rates zur künftigen Governance des Europäischen Forschungsraums vom 26. November 2021 befürwortet für Hochschulen relevante Maßnahmen, darunter eine konkrete Maßnahme zur Stärkung der Hochschuleinrichtungen, damit sie sich im Einklang mit dem EFR und in Synergie mit dem europäischen Bildungsraum weiterentwickeln können.

Links zum Thema:

Mitteilung der Kommission über eine europäische Hochschulstrategie

Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit

Mitteilung „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“

 

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.