28.03.2019 Brüssel. 15 Mitgliedstaaten und die EU-Kommission haben heute (Donnerstag) ein gemeinsames Beschaffungsverfahren für Pandemie-Impfstoffe vereinbart. Auch Deutschland unterzeichnete die Rahmenverträge mit dem Pharmaunternehmen Seqirus über die Herstellung und Lieferung von Grippepandemie-Impfstoffen. „Die heutige Unterzeichnung markiert eine neue Ära beim Zugang der EU-Bürger zu Grippepandemie-Impfstoffen“, so EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis. „Die Mitgliedstaaten, die die Verträge unterzeichnen, können sicher sein, dass ihre Bürger im Falle einer Grippepandemie Zugang zu Impfstoffen zum besten verfügbaren Preis haben werden. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wir gemeinsam stärker sind und mehr erreichen können.“

Während der Grippepandemie 2009, die zu 18.449 Todesfällen führte, hatten viele EU-Mitgliedstaaten Probleme, sich rasch genug ausreichende Mengen an Impfstoff zu beschaffen, und mussten sich auf ungünstige Vertragsbedingungen einlassen. Auf ihrer Tagung im Dezember 2010 hatten die Gesundheitsminister die Kommission aufgefordert, ein gemeinsames Beschaffungsverfahren für Pandemie-Impfstoffe zu entwickeln.

Ziel der gemeinsamen Beschaffung ist es, einen gerechteren Zugang zu bestimmten medizinischen Gegenmaßnahmen und eine bessere Versorgungssicherheit mit ausgewogener Preisgestaltung für die teilnehmenden Länder zu gewährleisten.

Durch die Bündelung des Bedarfs und die Erhöhung der zu beschaffenden Mengen verbessert die Vereinbarung die Vorsorge der Mitgliedstaaten für den Fall des Eintretens einer Influenzapandemie, gewährleistet Gleichbehandlung, garantiert ausgewogenere Preise und illustriert ein hohes Maß an Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten, die sich bereit erklären, im Falle einer Pandemie begrenzt verfügbare Grippeimpfstoffe unter sich aufzuteilen. Sie ermöglicht einen besseren Austausch bewährter Verfahren sowie die Bündelung von Fachwissen und gewährleistet allen teilnehmenden Mitgliedstaaten einen gerechten Bezug von Impfstoffen.

Die Vertragsbedingungen gewährleisten für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren – der Gesamtlaufzeit des Vertrags – den Bezug eines vereinbarten Teils der Produktionskapazität des Unternehmens Seqirus.

Die Unterzeichnung eines zweiten Vertrags mit einem anderen Pharmaunternehmen ist in Vorbereitung, um die Verfügbarkeit der den spezifischen Bedürfnissen der teilnehmenden Mitgliedstaaten entsprechenden Impfstoffe zu maximieren, was die Vorsorge der Mitgliedstaaten für den Fall einer Pandemie weiter verbessern wird.

Neben Deutschland haben Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern die Vereinbarung über das gemeinsame Beschaffungsverfahren für Pandemie-Impfstoffe unterzeichnet.

Der gemeinsame Beschaffungsmechanismus der EU ist freiwillig, und alle Mitgliedstaaten wurden eingeladen, sich dem Prozess anzuschließen. Allerdings führten einige Mitgliedstaaten Gründe an, warum sie sich gegen eine Teilnahme entschieden haben: Entweder hatten sie bereits Verträge abgeschlossen oder sie waren nicht an einem Rahmenvertrag interessiert, für den sie während der Vertragslaufzeit eine Bereitstellungsgebühr zahlen müssen, die ihnen im Falle einer Pandemie den Bezug entsprechender Impfstoffe garantiert.

Da eine Teilnahme am gemeinsamen Beschaffungsmechanismus freiwillig ist, gibt es derzeit keine Notfallpläne für die Mitgliedstaaten, die keine Reservierungsverträge oder Vorabbeschaffungsvereinbarungen für Influenzapandemie-Impfstoffe getroffen haben. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Impfstoffhersteller zusätzliche Mengen für Nachzügler vorhalten werden, und die Kommission wird die Mitgliedstaaten im Falle einer gesundheitlichen Notlage zur Solidarität aufrufen.

Links zum Thema:

A Europe that protects: framework contracts for pandemic influenza vaccines signed today
Nachricht der EU-Kommission vom 28.03.2019.

Fragen und Antworten zu den Rahmenverträgen für Influenzapandemie-Impfstoffe

Informationen zur gemeinsamen Beschaffung bei medizinischen Gegenmaßnahmen

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.