14.02.2019 Brüssel. Das Europäische Parlament hat heute (Donnerstag) die von der EU-Kommission angestoßenen europaweiten Regelungen für die Überprüfung für ausländische Direktinvestitionen gebilligt. Damit kann die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union besser koordiniert werden. „Wir wollen, dass Europa die offenste Investitionsregelung weltweit beibehält, aber wir müssen die strategischen Interessen Europas verteidigen“, erklärte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.

„Die Geschwindigkeit, mit der wir eine Einigung erzielen konnten, ist ein Beweis dafür, dass es dringend notwendig ist, auf europäischer Ebene Vorschriften für die Überprüfung ausländischer Investitionen zu schaffen“, so Juncker weiter. „Und deshalb müssen wir dafür sorgen, dass wir Käufe ausländischer Unternehmen, die auf Europas strategische Güter abzielen, kontrollieren können. Ich begrüße die Entscheidung des Parlaments und erwarte von den europäischen Regierungen, dass auch sie entsprechend rasch handeln.“

„Ich freue mich sehr, dass das Europäische Parlament diese Initiative unterstützt. Ausländische Investitionen sind für die Gesundheit der europäischen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig ist klar, dass wir den Bedenken in Bezug auf das Sicherheitsrisiko, das von bestimmten Investitionen in wichtige Vermögenswerte, Technologien und Infrastrukturen ausgeht, Rechnung tragen müssen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden einen wesentlich besseren Überblick über ausländische Investitionen in der Europäischen Union haben. Gleichzeitig ist es ihnen erstmals möglich, potenzielle Risiken für ihre Sicherheit und die öffentliche Ordnung kollektiv anzugehen“, sagte Handelskommissarin Cecilia Malmström.

Der neue Überprüfungsrahmen sieht vor:

– wird ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken in Bezug auf bestimmte Investitionen zu äußern;

– kann die Kommission Stellung nehmen, wenn eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat bedroht oder wenn eine Investition ein für die gesamte EU bedeutendes Projekt oder Programm untergraben könnte, etwa Horizont 2020 oder Galileo;

– wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich Überprüfung von Investitionen gefördert, was auch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über Fragen von gemeinsamem Interesse umfasst;

– werden bestimmte Anforderungen für Mitgliedstaaten festgelegt, die auf nationaler Ebene einen Überprüfungsmechanismus beibehalten oder einführen wollen. Die Mitgliedstaaten haben auch das letzte Wort bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt werden soll;

– wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, innerhalb kurzer, unternehmensfreundlicher Fristen und unter Einhaltung strenger Vertraulichkeitsanforderungen agieren zu können.

Die Verordnung tritt in Kraft, sobald der Rat ebenfalls seine Zustimmung erteilt hat. Danach haben die Mitgliedstaaten und die Kommission 18 Monate Zeit, um die notwendigen Vorkehrungen für den Einsatz des neuen Mechanismus zu treffen.

In seiner Rede zur Lage der Union von 2017 unterbreitete Präsident Juncker den Vorschlag, den ersten EU-weiten Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen zu schaffen. Die heute vom Parlament angenommene Fassung ist das Ergebnis von Gesprächen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission, die am 20. November 2018 abgeschlossen wurden.

Hintergrund

Die EU verfügt über eine der weltweit offensten Investitionsregelungen, wie die OECD mit ihrem Index zu Investitionshindernissen (Restrictiveness Index) bestätigt hat. Die EU ist das wichtigste Ziel für ausländische Direktinvestitionen in der Welt: Die DI-Bestände von Drittland-Investoren in der EU beliefen sich Ende 2017 auf 6295 Milliarden Euro.

Derzeit verfügen 14 Mitgliedstaaten über nationale Überprüfungsmechanismen. Auch wenn sie in ihrer Konzeption und ihrem Anwendungsbereich unterschiedlich sein können, verfolgen sie dasselbe Ziel: die Wahrung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung auf nationaler Ebene. Mehrere Mitgliedstaaten sind dabei, ihre Überprüfungsmechanismen zu reformieren oder neue zu verabschieden.

Parallel zu diesem Vorschlag schließen die Dienststellen der Kommission derzeit eine detaillierte Analyse der ausländischen Direktinvestitionen in der EU ab. Die Kommission hat außerdem eine Koordinierungsgruppe mit den Mitgliedstaaten eingesetzt, um gemeinsame strategische Anliegen und Lösungen im Bereich der ausländischen Direktinvestitionen zu ermitteln.

Links zum Thema:

Kommission begrüßt Unterstützung des Europäischen Parlaments für den Rahmen für die Überprüfung von Investitionen
Presseinformation der EU-Kommissionn vom 14.02.2019.

Factsheet

Ursprünglicher Vorschlag der Kommission

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.