24.01.2020 Brüssel/Davos. Die EU und die Minister von 16 Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich heute in Davos darauf geeinigt, eine Übergangsregelung zu entwickeln, die ein funktionierendes und zweistufiges Streitbeilegungsverfahren bei der WTO ermöglicht und im Falle von Streitigkeiten zwischen den teilnehmenden Staaten Verbindlichkeit ermöglicht. Zu den teilnehmenden WTO-Mitgliedern gehören neben der EU unter anderem Australien, Brasilien, Kanada, China, Chile und Kolumbien. Die Vereinbarung ist eine Notfallmaßnahme und wird nur so lange gelten, bis das WTO-Berufungsgremium wieder seine Arbeit aufnimmt.
EU-Handelskommissar Phil Hogan sagte: „Diese Erklärung zeugt von der hohen Bedeutung, die das zweistufige Streitbeilegungsverfahrens in WTO-Handelsfragen für die EU und die teilnehmenden WTO-Mitglieder hat. Die Übergangsregelung wird gewährleisten, dass die teilnehmenden WTO-Mitglieder weiterhin Zugang zu einem verbindlichen, unparteiischen und qualitativ hochwertigen Streitbeilegungssystem haben. Lassen Sie mich noch einmal betonen, dass dies eine Notfallmaßnahme bleibt, die aufgrund der Lähmung des WTO-Berufungsgremiums erforderlich ist. Wir werden unsere Bemühungen um eine dauerhafte Lösung für die Sackgasse, in der sich das Berufungsgremium befindet, fortsetzen, auch durch notwendige Reformen und Verbesserungen.“
Die Mehrparteien-Übergangsregelung wird auf Artikel 25 der WTO-Streitbeilegungsvereinbarung basieren. 17 WTO-Mitglieder nehmen teil: Australien, Brasilien, Kanada, China, Chile, Kolumbien, Costa Rica, die Europäische Union, Guatemala, Republik Korea, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Panama, Singapur, Schweiz und Uruguay.
Die Initiative wurde Mitte Dezember 2019 von der EU und einer Reihe anderer WTO-Mitglieder eingeleitet, nachdem das WTO-Berufungsgremium aufgrund der Blockade von Neuernennungen seit 2017 effektiv gelähmt ist.
Die Vereinbarung ist eine Notfallmaßnahme und wird nur so lange gelten, bis das WTO-Berufungsgremium wieder seine Arbeit aufnimmt. Die EU ist der Auffassung, dass eine unabhängige und unparteiische Berufungsinstanz, die die erforderlichen Garantien für Entscheidungen von höchster Qualität bietet, weiterhin eines der wesentlichen Merkmale des WTO-Streitbeilegungssystems sein muss.
Links zum Thema:
Trade: EU and 16 WTO members agree to work together on an interim appeal arbitration arrangement
Presseinformation der EU-Kommission vom 24.01.2020.
Die gemeinsame Erklärung (EN)
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.