19.03.2020 Brüssel. Die EU hilft den EU-Mitgliedstaaten weiterhin bei der Rückführung ihrer Bürger, die aufgrund der Eindämmung von COVID-19 im Ausland gestrandet sind. Über das EU-Katastrophenschutzverfahren organisiert Deutschland in dieser Woche insgesamt 13 Flüge, um EU-Bürger aus Ägypten, Marokko, den Philippinen, Tunesien und Argentinien zurückzubringen. Die Europäische Kommission beteiligt sich an den Kosten aller Flüge mit bis zu 75 Prozent. Anfang dieser Woche brachten zwei Flüge aus Österreich, ebenfalls im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens, 604 EU-Bürger aus Marokko zurück.
Das Europäische Katastrophenschutzverfahren hat seit Beginn des Ausbruchs bisher die Rückführung von 1159 EU-Bürgern aus Wuhan, Japan, Oakland und Marokko nach Europa erleichtert. Sowohl der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell als auch der Kommissar für Krisenmanagement, Janez Lenarčič, arbeiten zusammen mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und dem Koordinierungszentrum für Notfallmaßnahmen daran, die Rückführung von EU-Bürgern aus Drittländern zu unterstützen.
Josep Borrell steht in ständigem Kontakt mit Partnern in den EU-Mitgliedstaaten, um eine rasche Koordinierung der Hilfe für alle EU-Bürger, die in ihre Heimat zurückkehren wollen, zu gewährleisten. Nach seinem Telefonat mit dem tschechischen Außenminister organisierte die lokale EU-Delegation gestern zusammen mit verschiedenen Konsulaten der Mitgliedstaaten einen Flug für in Vietnam gestrandete EU-Bürger. Dies ist eines von vielen Beispielen für die Arbeit, die die EU und ihre Delegationen in der ganzen Welt leisten, um die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten bei den Herausforderungen zu verbessern, mit denen EU-Bürger derzeit in Drittländern konfrontiert sind.
Links zum Thema:
COVID-19: European Union continues repatriation efforts of citizens to Europe
Nachricht der EU-Kommission vom 19.03.2020.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.