13.06.2018 Brüssel – Die Europäische Union will hybride sowie chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen besser abwehren. Dazu haben EU-Kommission und die Hohe Vertreterin Federica Mogherini heute (13.06.2018) eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, darunter den Ausbau der Kompetenzen der bestehenden Analyseeinheit für hybride Bedrohungen. Außerdem veröffentlichte die Kommission einen Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion, einen Aktionsplan der EU zur Verbesserung der Sicherheit von Fahrgästen und Personal im Schienenverkehr sowie einen Bericht über die Auswirkungen der möglichen Beschränkungen für Barzahlungen.
Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini erklärte: „In Zeiten neuer Herausforderungen rund um den Globus arbeiten wir in der Europäischen Union verstärkt an der Abwehr hybrider Bedrohungen, ob es nun um Cybersicherheit, Desinformation oder Spionageabwehr geht. Zusammen mit den Mitgliedstaaten und unseren Partnern, z. B. der NATO, arbeiten wir daran, unsere Kapazitäten zur Bewältigung dieser Herausforderungen und unsere Widerstandsfähigkeit gegenüber chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken auszubauen, um unsere Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen.“
Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, sagte: „Sicherheit war immer schon unsere Priorität – aber wir müssen mehr tun, um feindseligen ausländischen Akteuren und Terroristen die Möglichkeit und den Raum zum Handeln zu nehmen. Von heute an werden wir unsere Anstrengungen weiter beschleunigen, damit sie keinen Zugang zu lebensbedrohlichen chemischen Stoffen mehr haben. So wollen wir ein widerstandsfähigeres Europa schaffen, das für komplexe, dynamische Sicherheitsbedrohungen gut gerüstet ist.“
Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu: „Der Anschlag von Salisbury hat uns deutlich vor Augen geführt, dass die Bedrohung durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Risiken sehr real ist. Wir verfolgen unseren im vergangenen Jahr verabschiedeten CBRN-Aktionsplan weiter, um für solche und andere hybride Bedrohungen, die schweren Schaden anrichten und Instabilität hervorrufen können, besser gewappnet zu sein. Besonders im Hinblick auf anstehende Wahlen müssen wir wachsam sein.“
EU verstärkt ihre Antwort auf hybride Bedrohungen
Hybride Aktivitäten staatlicher und nichtstaatlicher Akteure stellen nach wie vor eine ernste und akute Gefahr für die EU und ihre Mitgliedstaaten dar. Unter anderem hat sich gezeigt, dass gerade Wahlkämpfe besonders strategische und empfindliche Angriffsziele sind. Der Aufbau von Resilienz gegen diese Bedrohungen und die Stärkung der Kapazitäten fallen zwar in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU hat jedoch ebenfalls entsprechende Kapazitäten aufgebaut, u. a. in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern wie der NATO. Zur weiteren Stärkung der gemeinsamen Reaktion auf die sich wandelnden Bedrohungen haben die Kommission und die Hohe Vertreterin Bereiche ermittelt, in denen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollten:
- Einschätzung der Lage: Die vom Europäischen Auswärtigen Dienst eingerichtete Analyseeinheit für hybride Bedrohungen ist bereits eine wichtige Stelle, die Informationen sammelt und analysiert. Sie benötigt jedoch noch mehr Kompetenzen, um das gesamte Spektrum hybrider Bedrohungen bearbeiten zu können. Die Einheit wird daher mit zusätzlichen chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen (CBRN) Kompetenzen sowie mit solchen für Spionageabwehr und zur Analyse der Cybersicherheit ausgestattet.
- Strategische Kommunikation: Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen werden die Hohe Vertreterin und die Kommission das Potenzial der EU im Bereich der strategischen Kommunikation durch die Gewährleistung systematischer Interaktion und Kohärenz zwischen den bestehenden Strukturen ausbauen. Diese werden andere EU-Organe und die Mitgliedstaaten einbeziehen und auch die bereits angekündigte sichere Online-Plattform zur Desinformation umfassen.
- Aufbau von Resilienz und Abschreckung im Bereich Cybersicherheit: Im Laufe des vergangenen Jahres hat die EU wichtige Elemente für den Aufbau von Kapazitäten und die Bekämpfung von Cyberbedrohungen vorgeschlagen, z. B. einen Rahmen für die Zertifizierung der Cybersicherheit, ein Mandat zur Stärkung und Modernisierung der EU-Cybersicherheitsagentur, ein „Modell“ für die Zusammenarbeit zwischen den Stellen der Mitgliedstaaten und der EU im Falle eines Anschlags und das Instrumentarium für die Cyberdiplomatie (Cyber Diplomacy Toolbox). Das Europäische Parlament und der Rat sollten ihre Arbeiten rascher vorantreiben, um die Verhandlungen über den Rechtsakt zur Cybersicherheit abzuschließen und sich auf neue Regeln für die Sammlung elektronischer Beweismittel zu einigen. Eine eigene Aus- und Fortbildungsplattform zur Koordinierung der Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der Cyberabwehr wird derzeit eingerichtet. Die Zuordnung von Cyberangriffen ist ebenfalls wichtig; die EU fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeiten in diesem Bereich fortzusetzen.
- Aufbau von Resilienz gegenüber feindseliger nachrichtendienstlicher Tätigkeit: Die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und mit anderen internationalen Organisationen, insbesondere der NATO, ist von entscheidender Bedeutung. Der EAD und die Kommission werden bessere, konkrete Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der interaktiven Fähigkeiten der EU ergreifen, um gegen die Institutionen gerichtete feindselige nachrichtendienstliche Tätigkeiten abzuwehren. Die Analyseeinheit für hybride Bedrohungen wird durch Spionageabwehr-Kompetenzen ergänzt, um detaillierte Analysen und Briefings liefern zu können.
Die Hohe Vertreterin und die Kommission berichten heute auch über die Umsetzung der 22 Maßnahmen, die durch den Gemeinsamen Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen festgelegt wurden. Diese reichen von der Verbesserung des Informationsaustauschs über den verstärkten Schutz kritischer Infrastrukturen und den Ausbau der Cybersicherheit bis zum Aufbau von Widerstandsfähigkeit gegenüber Radikalisierung und Extremismus in unseren Gesellschaften. Die Mitgliedstaaten haben durch den Rahmen Unterstützung erhalten. Die Reaktionsfähigkeit der EU im Hinblick auf hybride Bedrohungen wurde in Zusammenarbeit mit der NATO in einer Reihe von Übungen erfolgreich getestet.
Erhöhte Abwehrbereitschaft gegenüber chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Bedrohungen
Im Oktober 2017 präsentierte die Kommission einen Aktionsplan zur Steigerung der Abwehrbereitschaft und Widerstandsfähigkeit auf EU-Ebene gegen chemische, biologische, radiologische und nukleare (CBRN) Sicherheitsrisiken. Der Anschlag von Salisbury und die zunehmende Sorge angesichts des Interesses von Terroristen an solchen Stoffen und ihrer Fähigkeit, diese zu nutzen, zeigen, dass die Sicherheitsprobleme aufgrund von CBRN, insbesondere chemische Gefahren, tatsächlich bestehen. Die EU wird Maßnahmen prüfen, durch die die Achtung der internationalen Regeln und Normen unterstützt werden soll, unter anderem EU-Sanktionen für chemische Waffen. Parallel dazu wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weitere Arbeiten zu chemischen Bedrohungen bis Ende 2018 beschleunigen, u. a. durch folgende Maßnahmen:
- Erstellung einer Liste chemischer Stoffe, die eine besondere Gefahr für die Sicherheit darstellen;
- Einrichtung eines Dialogs mit den Gliedern der Lieferketten, um gegen die Gefahren durch Chemikalien vorzugehen, die als Ausgangsstoffe verwendet werden können;
- bessere Erkennung chemischer Bedrohungen durch Überprüfung der Bedrohungsszenarien und Analyse bereits bestehender Erkennungsmethoden;
- Sensibilisierung der Ersthelfer, insbesondere Mitarbeiter von Polizei und Katastrophenschutz;
- Bestandsaufnahmen der vorhandenen wichtigen medizinischen Gegenmittel sowie der Labor-, Behandlungs- und sonstigen Kapazitäten, außerdem regelmäßige geografische Erfassung ihrer Verfügbarkeit in der gesamten EU.
Fortschritte bei vorrangigen Sicherheitsdossiers
Der heute von der Kommission vorgelegte Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion enthält einen aktualisierten Überblick über die Entfernung von terroristischen Inhalten im Internet und das weitere Vorgehen zur Verhinderung von Radikalisierung nach der Vorlage des Abschlussberichts der Hochrangigen Sachverständigengruppe zum Thema Radikalisierung am 18. Mai. Der Bericht behandelt auch die Fortschritte in anderen vorrangigen Bereichen der Sicherheit, u. a. Interoperabilität, Informationsaustausch, Cybersicherheit und Terrorismusfinanzierung.
Schließlich legt die Kommission heute einen Aktionsplan der EU zur Verbesserung der Sicherheit von Fahrgästen und Personal im Schienenverkehr vor, womit sie ihrer Zusage nachkommt, öffentliche Räume besser zu schützen. Ziel des Aktionsplans ist es, mithilfe eines neuen Rahmens für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, zu dem auch eine neue EU-Plattform für die Sicherheit im Schienenpersonenverkehr gehört, mögliche Angriffe auf Schienenverkehrsdienste zu vermeiden und besser auf sie zu reagieren.
Außerdem hat die Kommission heute einen Bericht über die Auswirkungen der möglichen Beschränkungen für Barzahlungen vorgelegt, der zu dem Schluss gelangte, dass derartige Beschränkungen nicht wesentlich zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung beitragen würden. Die Kommission zieht derzeit keine diesbezügliche Rechtssetzungsinitiative in Betracht.
Nächste Schritte
Mit der heutigen Gemeinsamen Mitteilung über die Abwehr hybrider Bedrohungen wird der Europäische Rat über die laufenden Arbeiten und die Bereiche informiert, in denen die Anstrengungen intensiviert werden sollten. Die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Hohe Vertreterin müssen nun rasch tätig werden.
Die Kommission wird ihre Arbeiten zu allen vorrangigen Sicherheitsdossiers fortsetzen, insbesondere im Hinblick auf die informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs zur inneren Sicherheit im September.
Hintergrund
Das Thema Sicherheit hat seit Beginn der Amtszeit der Juncker-Kommission Priorität – angefangen bei den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker vom Juli 2014 bis hin zur jüngsten Rede zur Lage der Union vom 13. September 2017.
Hybride Aktivitäten staatlicher und nichtstaatlicher Gruppen stellen nach wie vor eine ernste und akute Gefahr für die EU und ihre Mitgliedstaaten dar. Hybride Kampagnen sind multidimensional, beinhalten Zwangsmaßnahmen und subversive Maßnahmen und greifen sowohl auf konventionelle als auch auf nicht konventionelle Mittel und Taktiken zurück. Sie sind so konzipiert, dass sie schwer zu entdecken oder einer Einzelperson/ Gruppe zuzurechnen sind. Der Nervengiftanschlag im März in Großbritannien zeigt, wie breit das Spektrum der hybriden Kriegsführung ist und dass eine größere Resilienz in diesem Bereich unerlässlich ist.
Weitere Informationen:
Gemeinsame Mitteilung: Stärkung der Resilienz und Ausbau der Kapazitäten zur Abwehr hybrider Bedrohungen
Gemeinsamer Bericht über die Umsetzung des Gemeinsamen Rahmens für die Abwehr hybrider Bedrohungen (Juli 2017 bis Juni 2018)
Factsheet: Hybride Bedrohungen
Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Fünfzehnter Fortschrittsbericht
Anhang 1: Aktionsplan der EU zur Verbesserung der Sicherheit von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr
Abschlussbericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe zum Thema Radikalisierung
Factsheet: Sicherheitsunion – ein Europa, das schützt
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. März 2018 zum Anschlag von Salisbury